Allgemeine Informationen
In der Info-GIBS finden Sie alle wichtigen Informationen über die Berufsfachschule, das Schulreglement und angebotene Dienstleistungen.
- Info-GIBS 24-25
- Stundenpläne
- Schulkalender 2024-25
- Digitales Lernen und BYOD - Minimale und empfohlene Systemanforderungen
Urlaubsgesuch / Begründung der Abwesenheit
Lehrvertrag
Bei allfälligen Fragen betreffend Lehrvertrag oder Ausbildungsbetrieb, wenden Sie sich bitte an das Amt für Berufsbildung.
Nützliche Links
- WebMail O365
- Fri-Doc
- Encyclopedia Universalis
- Unterrichtzufriedenheit
- Anmeldung für Sporttage
- Registrierung IDAF
Schwierigkeiten während der Lehre
Nachteilsausgleich
Legasthenie und Dyskalkulie, Behinderung, Schwangerschaft und Mutterschaft, andere.
- Wegweiser für die Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen in der beruflichen Grundbildung
- Gesuch für Nachteilsausgleich während der Lehre
GSF (Gruppe Stützen und Fördern)
Die GIBS organisiert (gemäss dem untenstehenden Zeitplan) Stützkurse für Schüler/innen des EFZ-Weges, die sich in Schwierigkeiten befinden und von dieser Unterstützung profitieren möchten. Bei Interesse können Sie sich an Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer wenden.
- Montag: 16:05 bis 17:35
- Dienstag: 07:55 bis 09:25 und 16:05 bis 17:35
- Mittwoch: 07:55 bis 09:25 und 16:05 bis 17:35
- Donnerstag: 16:05 bis 17:35
Belästigung & Mobbing
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz belästigt, schikaniert oder sexuell belästigt werden, können Sie sich an das Amt für Berufsbildung, Ihren Berufsfachschullehrer oder an das Mediationsteam der GIBS wenden.
- Merkblattsammlung für Berufsbildner/innen und Lehrbetriebe (Sexuelle Belästigung)
- Merkblattsammlung für Berufsbildner/innen und Lehrbetriebe (Mobbing)
Abschlussprüfungen
Dokumenten
Berufsmaturität
Köche
Küchenangestellter
Nicht bestandene Prüfungen
- Bei einer Änderung im Lehrvertrag muss der Arbeitgeber den Lernenden wieder anmelden. Der Unterricht der nicht bestandenen Fächer muss erneut besucht werden.
- Ein Lernender ohne Vertrag muss sich selber beim BBA anmelden. Er kann den Unterricht besuchen.
2. Ausbildung und Dispensen
Anträge auf Befreiung von Prüfungen oder einer verkürzten Ausbildung sind ans Amt für Berufsbildung zu richten.
Betreffend der Berufsmaturität: Anträge für Dispensen von Fächern (aber nicht von Prüfungen) nach einem Sprachaufenthalt müssen direkt an die Berufsfachschule gerichtet werden.
Lernende die eine zweite Ausbildung absolvieren, sind von der Allgemeinbildung befreit. Jedoch muss dies in jedem Fall beim Amt für Berufsbildung direkt beantragt werden.
Unkosten & Unterstützung
Gebühren für Unterricht
- CHF 35.--/Jahr für 1 Schultag pro Woche
- CHF 45.--/Jahr - 1 ½ oder 2 Tage pro Woche
- CHF 120.--/Jahr - mehr als 2 Tage pro Woche
Für Schüler ohne Lehrvertrag (Art. 32, Repetent ohne Vertrag, usw.) :
- Theorie : CHF 150.- pro Lektion pro Jahr
- Praktisch: Kosten pro Woche, Unterschied nach Berufen
Stipendien und Ausbildungsbeiträge
Auskunft erteilt das Amt für Ausbilungsbeiträge
- Tel : 026 305 12 51
- bourse@fr.ch