Wie Anfang April angekündigt, wird das Amt für Landwirtschaft (LwA) in den nächsten Tagen die vorgezogene Akontozahlung der Direktzahlungen 2020 vornehmen. Diese 4 Wochen vor dem üblichen Termin getätigte Akontozahlung wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft genehmigt, um die Liquidität der Landwirtschaftsbetriebe während dieser Pandemie-Periode zu verbessern. Rund 99,5 Millionen Franken fliessen so in die kantonale Wirtschaft und ermöglichen es, die Liquiditätsengpässe aufgrund der Covid-19-Krise abzuschwächen.
Dieses Vorgehen war dank der interkantonalen elektronischen Datenbank GELAN (FR-BE-SO) möglich, in die die Landwirtinnen und Landwirte bei der jährlichen Erhebung im Februar ihre Agrardaten eingegeben haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LwA haben keine Mühen gescheut, um alle Kontroll- und Erfassungsvorgänge in Telearbeit rechtzeitig durchzuführen, damit die vorgezogene Akontozahlung fristgerecht am 26. Mai 2020 vorgenommen werden konnte.
Für die übrigen Fälligkeitsdaten, also die Hauptzahlung Anfang November und die Schlussabrechnung im Dezember, sind keine Änderungen vorgesehen.