Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz ein gravierendes Problem: Täglich werden 11 Personen, 9 davon Frauen und Mädchen, in ihrer sexuellen Integrität geschädigt. Rund alle 2 Wochen endet häusliche Gewalt tödlich. Und jährlich sind in der Schweiz rund 27‘000 Kinder und Jugendliche bei Gewalt in Paarbeziehungen mitbetroffen.
Seit dem 1. April 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Schweizer Recht. Die sogenannte Istanbul-Konvention bestärkt den Bund und die Kantone darin, die bislang getroffenen Massnahmen konsequent umzusetzen sowie weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren. Wesentliche Kompetenzen wie der Opferschutz, die Strafverfolgung und Schutzmassnahmen liegen bei den Kantonen.
Mit der Verabschiedung des kantonalen Konzepts zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen und ihrer Auswirkungen auf die Familie setzt ein klares Zeichnen: Gewalt in Paarbeziehungen ist keine Privatangelegenheit, sie geht uns alle an. Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen, in Zusammenarbeit mit anderen Partern, arbeitet an die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen des Konzepts.