In seiner Tätigkeit stützt sich das JA auf die Werte der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes, auf die Bundesverfassung, die Kantonsverfassung sowie auf das Jugendgesetz und dessen Ausführungsreglement.
Das JA legt besonderen Wert auf die Partizipation (Mitwirkung) der Kinder und Jugendlichen und auf ihre soziale, kulturelle und politische Integration.
Das JA befasst sich mit ihrem Schutz, wenn sie in ihrer Entwicklung gefährdet sind.
Das JA berät und unterstützt Kinder, Heranwachsende und Männer, die Opfer von Straftaten sind, sowie Opfer von Strassenverkehrsunfällen.
Das JA überwacht die Qualität der Betreuung von Kindern im Vorschulalter in den Krippen, Horten, Spielgruppen und bei Tagesmüttern.
Das JA ist für Fragen der Adoption zuständig.
Von zentraler Bedeutung sind die Auskunft und die Beratung in Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Auftrag des JA
Lead
Die Ziele und Aufgaben des JA bestehen darin, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu schützen. Zu diesem Zweck berät, begleitet, ermuntert, hilft, schützt, informiert und dokumentiert es.
Herausgegeben von Jugendamt
Letzte Änderung: 24.01.2024