1. Juli : ein Mutterschaftsbeitrag für alle Mütter des Kantons
Seit dem 1. Juli 2011 können alle Mütter des Kantons eidgenössische oder kantonale Mutterschaftsbeiträge beziehen, egal ob erwerbstätig oder nicht, ob leibliche Mutter oder Adoptivmutter.
Veröffentlicht am 01. Juli 2011 - 10h15
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 01.07.2011 - 10h15