1. Juli : ein Mutterschaftsbeitrag für alle Mütter des Kantons
01. Juli 2011 - 10H15
Seit dem 1. Juli 2011 können alle Mütter des Kantons eidgenössische oder kantonale Mutterschaftsbeiträge beziehen, egal ob erwerbstätig oder nicht, ob leibliche Mutter oder Adoptivmutter.
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 01.07.2011 - 10h15