Aufgrund der Demission der beiden Chefärztinnen der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am HFR Freiburg - Kantonsspital (siehe Medienmitteilung vom 25.5.2011) hat der Verwaltungsrat des freiburger spitals (HFR) die Nachfolge umgehend in Angriff genommen. Trotz des akuten Ärztemangels in der Gynäkologie und Geburtshilfe in der Schweiz registrierte das HFR den Eingang mehrerer Bewerbungen, welche zurzeit geprüft werden.
Der Ärztemangel wird jedoch für die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am HFR Freiburg - Kantonsspital in absehbarer Zukunft zu spüren sein, da es immer schwieriger wird, nicht nur Ärzte auf Chefstufe, sondern Oberärzte mit Facharzttitel zu finden. Die Sicherheit der Patientinnen hat oberste Priorität, weshalb der Verwaltungsrat und die Direktion zurzeit mehrere Optionen prüfen, um den personellen Engpass zu überbrücken.
Vorab wird eine noch engere Zusammenarbeit mit der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am HFR Riaz angestrebt. Daneben prüft das HFR eine Zusammenarbeit mit Spitälern innerhalb und ausserhalb des Kantons. Entsprechende Diskussionen sind bereits im Gang. Demnach würde eventuell ein Teil der medizinischen Dienstleistungen, welche bisher am HFR erbracht wurden, vorübergehend von anderen Spitälern übernommen, aber nur solange, bis sich die personelle Situation am HFR wieder verbessert hat. Sobald Entscheide getroffen werden, wird das HFR die betroffenen Patientinnen und die Medien wieder informieren.
Zukunft des Departements für Gynäkologie und Geburtshilfe
05. Juli 2011 - 14H15
Der Verwaltungsrat des freiburger spitals (HFR) hat sich an seiner letzten Sitzung intensiv mit der Zukunft des Departements für Gynäkologie und Geburtshilfe befasst. Die Nachfolgeregelung der beiden Chefärztinnen, welche das HFR verlassen werden, ist in vollem Gang. Sorge bereitet der schweizweite aktuelle Mangel an Ärzten in der Gynäkologie/Geburtshilfe, von dem auch das HFR Freiburg - Kantonsspital betroffen ist. Das HFR zieht deshalb verschiedene Massnahmen in Betracht, um auch in Zukunft die Sicherheit der Patientinnen jederzeit gewährleisten zu können.
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 05.07.2011 - 14h15