Das pharmazeutische Dossier ist ein Verzeichnis, das alle Arzneimittel aufführt, die der Patientin oder dem Patienten in den vergangenen 18 Monaten auf Grundlage von ärztlichen Rezepten bzw. auf Empfehlung der Apothekerin oder des Apothekers abgegeben wurden. Ab Mitte September können die Freiburger Patientinnen und Patienten in der Mehrheit der Apotheken des Kantons die Schaffung eines solchen Dossiers beantragen.
Für eine sichere Versorgung
Ziel ist es, den Ärztinnen und Ärzten Zugriff auf die Daten zu den Arzneimitteln, welche die Patientin oder der Patient zu sich nimmt, zu geben, damit sie die Medikamentenanamnese auf einfachem und sicherem Weg erstellen können. Weil der Zugriff auf das Pharmazeutische Dossier vor allem im Notfall wichtig ist, wurden das Freiburger Spital und das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit eng in die erste Phase dieses Pilotprojektes eingebunden. Die Praxisärztinnen und Praxisärzte kommen dann in der zweiten Phase dazu. Ein Zugriff auf das Pharmazeutische Dossier kann vor allem für Ärztinnen und Ärzte in den Notfallstationen der Spitäler, aber auch für Hausärztinnen und Hausärzte von Nutzen sein, z. B. wenn sich ein betagter Patient nicht genau an die ihm verschriebenen Medikamente erinnern kann. Aus Datenschutzgründen muss jedoch die betroffene Patientin oder der betroffene Patient diesen Zugriff ausdrücklich gestatten.
Als Projektgrundlage dienten bereits vorliegende Infrastrukturen und Daten. Die ursprüngliche Idee für die Schaffung eines solchen Dossiers entstand bei der Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker (Ofac), die für das Rechnungswesen der Apotheken zuständig ist. Die Genossenschaft verfügt dadurch über zahlreiche Daten zu den verschriebenen Arzneimitteln. Die GSD hat sich entschlossen, dieses Projekt zu unterstützen, weil es eine Lösung für ein Problem der öffentlichen Gesundheit liefert: die unsachgemässe Verschreibung von Arzneimitteln und die damit verbundenen Gefahren für die Patientinnen und Patienten (Doppelverschreibungen oder gefährliche Interaktionen von Medikamenten). Die Aspekte des Datenschutzes wurden beim Projekt besonders genau in Augenschein genommen; so erfüllt das Projekt denn auch alle Anforderungen der geltenden Gesetzgebung.
Das Pharmazeutisches Dossier: Die Wahl der Patientin und des Patienten
Um ein Pharmazeutisches Dossier zu eröffnen, müssen die Patienten über ein Anmeldeformular ihr Einverständnis geben. Die Dienstleistung ist kostenlos.
Für die Patientinnen und Patienten besteht indes keine allgemeine Pflicht, ein Pharmazeutisches Dossier anzulegen und auch nach der Eröffnung kann der Zugriff zu jeder Zeit verweigert werden. Über einen sicheren Internetzugang (abilis+) können die Patientinnen und Patienten auf ihre Daten zugreifen. Dies kann vor allem auch auf Reisen von Nutzen sein.
Der Freiburger Apothekerverband stellt die Finanzierung des Projektes über einen Betrag von 15 000 Franken sicher. Die GSD beteiligte sich ihrerseits mit einem einmaligen Betrag von 15 000 Franken.
Wie Staatsrätin Anne-Claude Demierre betonte, ist das Pharmazeutische Dossier ein Plus für die Patientinnen und Patienten. Es entstand aus einer interdisziplinären Zusammenarbeit im Dienste der öffentlichen Gesundheit. Die GSD, aber auch die verschiedenen Projektpartner, empfehlen den Patientinnen und Patienten, in der Apotheke ihres Vertrauens ein solches Dossier anzulegen.
Mehr Sicherheit dank des Pharmazeutischen Dossiers
Ab Mitte September können die Freiburger Patientinnen und Patienten ein Pharmazeutisches Dossier anlegen lassen. Das Projekt, das hauptsächlich aus der Zusammenarbeit zwischen dem Apothekerverband des Kantons Freiburg und der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) entstanden ist, beabsichtigt eine bessere ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, namentlich in Notfällen.
Veröffentlicht am 14. September 2011 - 11h30
Hauptbild
Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 14.09.2011 - 11h30