2019 wird die Zusammensetzung des HFR-Verwaltungsrats der neuen Gesetzgebung angepasst, die am kommenden 1. Januar in Kraft treten wird. Die neuen Bestimmungen sehen eine Verkleinerung und eine Professionalisierung des HFR-Verwaltungsrats vor. Dadurch soll das HFR möglichst rasch über die passenden Kompetenzen verfügen, um sich den Herausforderungen in Sachen Führungssysteme und Effizienz stellen zu können. Die Mitgliederzahl wird von neun auf sieben herabgesetzt.
Aus Gründen der Kontinuität wird Staatsrätin Anne-Claude Demierre das Präsidium ab dem Zeitpunkt des Rücktritts des jetzigen Präsidenten Ende 2018 bis zur Ernennung des neuen Verwaltungsrats im Frühling 2019 interimsweise übernehmen. André Schoenenweid wird ihr dabei als Vizepräsident zur Hand gehen.
Anne-Claude Demierre wird ausserdem dem siebenköpfigen Wahlausschuss ‒ diesem gehören 5 Grossratsmitglieder, 2 Staatsratsmitglieder sowie 1 Verwaltungsratsmitglied mit beratender Stimme an ‒ vorstehen, der dem Verwaltungsrat sechs Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen wird. Der Grosse Rat und der Staatsrat werden jeweils drei Mitglieder ernennen, das siebte Mitglied wird direkt vom Verwaltungsrat gewählt, ohne Umweg über den Wahlausschuss. Des Weiteren ist vorgesehen, dass sich der Verwaltungsrat selbst konstituiert, indem er aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten wählt.
Weil Anne-Claude Demierre das Amt der Präsidentin des Verwaltungsrates und der Vorsitzenden des Wahlausschusses ad interim übernimmt, wird sie selbstverständlich nicht für den Verwaltungsrat kandidieren.