Der Antrag für die Schliessung des Standorts Châtel-St-Denis, welcher der HFR-Verwaltungsrat im letzten Juni dem Staatsrat unterbreitet hatte, hatte heftige Reaktionen ausgelöst. Im August, nachdem sich zwei Delegationen des Staatsrats und des Vivisbachbezirks getroffen hatten, wurde eine von der Direktion für Gesundheit und Soziales angeführte Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus den verschiedenen betroffenen Partnern des Bezirks und des HFR bestand. Diese Arbeitsgruppe sollte einen vom Vivisbachbezirk eingereichten Vorschlag prüfen und eine Lösung finden, mit der beide Parteien einverstanden sein würden. Nach mehreren Sitzungen konnten sich die Beteiligten schliesslich auf einen Kompromiss einigen, der in der Folge sowohl von der Kommission für Gesundheitsplanung als auch vom Staatsrat genehmigt wurde.
Dementsprechend hat sich der Staatsrat - auf positiven Vorbescheid der Kommission hin - bei seiner Sitzung vom 27. November dafür ausgesprochen, den HFR-Standort Châtel-St-Denis auf längere Sicht zu schliessen. Es ist indes darauf hinzuweisen, dass der Standort noch immer ein "Eingangstor" zum HFR darstellt; diesen entscheidenden Faktor hat nicht nur die Kommission für Gesundheitsplanung sondern auch der Staatsrat betont. Die nichtstationären Leistungen des Spitals könnten in manchen Bereichen sogar noch ausgebaut werden, je nach Bedarf der Bevölkerung.
Die wichtigsten Punkte der gewählten Lösung
- Die Palliativpflege wird so lange aufrechterhalten, bis das HFR eine optimale Lösung gefunden hat (wahrscheinlich 12 bis 18 Monate); die Vertreterinnen und Vertreter des Vivisbach¬bezirks behalten sich das Recht vor, dem HFR bei der Suche nach der definitiven Lösung einen Vorschlag zu unterbreiten. Das HFR verpflichtet sich seinerseits, jedes Projekt für ein "Haus der Palliativpflege", das ihm der Vivisbachbezirk unterbreitet, zu prüfen. Es erinnert allerdings daran, dass es die Palliativpflege möglichst in der Nähe der Akutpflege unterbringen möchte; andernfalls müssten die Nachteile der Entfernung vom Akutpflegezentrum durch die Vorteile des Gebäudes kompensiert werden.
- Die Geriatrie wird auf den 1. Februar 2013 an den Standort Riaz verlegt.
- Der Spitex-Dienst des Vivisbachbezirks zieht an den Standort Châtel-St-Denis um.
- Der Vivisbachbezirk stellt Arztpraxen zur Verfügung und startet Überlegungsarbeiten im Zusammenhang mit Gemeinschaftspraxen; damit soll dem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten vorgebeugt werden.
- Der Standort Châtel-St-Denis bleibt ein "Eingangstor" zum HFR in der Form von ambulanten prä- und postoperativen Konsultationen des HFR (Chirurgie, Orthopädie, Physiotherapie, Ergotherapie usw.). Das HFR ist offen, entsprechend der Analyse der Bedürfnisse der Bevölkerung neue ambulante Leistungen zu prüfen; es könnten auch Konsultationen im psychiatrischen Bereich stattfinden, in Zusammenarbeit mit dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit.
- Die Radiologie am Standort Châtel-St-Denis steht den Ärztinnen und Ärzten weiterhin zur Verfügung, wobei die Einzelheiten dieser Nutzung noch zu bestimmen sind.
- Der Vivisbachbezirk übernimmt die Gebäude für einen symbolischen Betrag von einem Franken. Die Unterhaltskosten und die Ausgaben der Palliativpflege trägt das HFR.
Die Delegation des Vivisbachbezirks wird einen Projektleiter bezeichnen, der diese Vorschläge prüfen und umsetzen soll.
Der Staatsrat begrüsst diese Lösung, die bei konstruktiven und kooperativen Gesprächen entstanden ist, und die es ermöglichen wird, den Bedürfnissen der Bevölkerung des Vivisbachbezirks gerecht zu werden.