Die auf nationaler Ebene geplante Ausbildungsoffensive soll die Ausbildung der Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe fördern und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege an einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) erhöhen. Der Freiburger Staatsrat ist sich der künftigen Bedürfnisse in diesem Bereich bewusst und präzisiert die Bundesbestimmungen im neuen Gesetzesvorentwurf. Zudem erweitert er den Geltungsbereich auf die berufliche Grundbildung. Der Gesetzesvorentwurf, der nun in die Vernehmlassung gegeben wurde, ist das Ergebnis einer direktionsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten, der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion und der Direktion für Gesundheit und Soziales.
Als Grundlage für die Festlegung des Nachwuchsbedarfs diente der im Auftrag des Staatsrats verfasste Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan). Langfristig sollen dem Kanton Freiburg 150 FH- und 25 HF-Absolventinnen und Absolventen sowie 109 Absolventinnen und Absolventen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) bzw. 64 mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) zur Verfügung stehen. Der kantonale Gesetzesvorentwurf regelt dabei die Bereitstellung von praktischen Ausbildungsplätzen in den Institutionen des Gesundheitswesens, indem er ein konkretes Ziel für die Anzahl der erforderlichen Betreuungswochen vorgibt.
Analog zu den Praktika auf Stufe FH erhalten die Institutionen einen finanziellen Anreiz in Höhe von 300 Franken pro Praktikumswoche in der Pflegeausbildung HF; bei den Lehrberufen werden für FaGe EFZ und Assistentinnen/Assistenten Gesundheit und Soziales EBA Entschädigungen in der Höhe von 100 Franken pro Woche und Lernende/r ausgerichtet. Die Institutionen können bei Nichterfüllung der Ausbildungspflicht sanktioniert werden. Um dies zu vermeiden, können sie ihre Zusammenarbeit verstärken, indem sie Ressourcen zusammenlegen oder die Anzahl ausgebildeter Personen untereinander ausgleichen.
Ferner werden Bundesbeiträge gewährt, wenn der Kanton beschliesst, Massnahmen zur qualitativen Verbesserung der praktischen Ausbildung in den Gesundheitsinstitutionen zu unterstützen.
Bei den Ausbildungsbeiträgen sieht das Freiburger Modell vor, dass nicht nur Studierende der Hochschule für Gesundheit Freiburg (HfG-FR) unterstützt werden, sondern auch im Kanton wohnhafte Studierende, die ihre Ausbildung an einer HF oder FH in einem anderen Kanton absolvieren. Es wird davon ausgegangen, dass das durchschnittliche Stipendium bei 25 000 Franken pro Jahr liegt.
Die geschätzten Neuausgaben für die Massnahmen im Bereich Ausbildung und Ausbildungsbeiträge belaufen sich in den ersten fünf Jahren auf 16,2 Millionen Franken. Die Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf dauert noch bis zum 19. März 2025.
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Dokumente
- Gesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (PAFG) - Vorentwurf vom 9.12.2024 (PDF, 146.51k)
- Botschaft zum Vorentwurf des Ausführungsgesetzes zum PAFG (PDF, 357.6k)
- Vernehmlassung zum Vorentwurf PAFG: liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 264.79k)
- Vorentwurf des Gesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege PAFG - Korrespondenz (PDF, 314.16k)