Es handelt sich um den sechsten Prämienanstieg in Folge seit 2012 (s. Tabelle 1 in der Beilage). Alle drei Prämienkategorien sind vom Anstieg betroffen: 3,8 % bei den Erwachsenen, 3,9 % bei den jungen Erwachsenen und 3,8% bei den Kindern. Dieser Anstieg liegt in allen drei Kategorien unter dem Schweizer Durchschnitt (4 %, 4,4% und 5 %).
Kinderprämien: grosse Differenz zwischen Freiburg und den anderen Kantonen der Romandie
Der Anstieg der durchschnittlichen Kinderprämie für den Kanton Freiburg von 3,8 % ist der moderateste unter den Westschweizer Kantonen, wo sich die Anstiege auf über 6 % belaufen. Ein Kind wird in Freiburg monatlich durchschnittlich Fr. 102.80 zahlen (einschliesslich Unfallversicherung), 2017 waren es 99 Franken. Im Wallis ? einziger lateinischer Kanton, in dem die Prämien tiefer sind als im Kanton Freiburg ? würde es Fr. 97.90 bezahlen (2017: Fr. 91.50), in Genf Fr. 137.60 (2017: Fr. 129.70).
Reaktion des Kantons führt zu Korrektur nach unten
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Anträgen des Kantons teilweise Folge gegeben; er fand nämlich, dass einige der angekündigten Prämien zu hoch waren. Sie trugen den Anpassungen im Zusammenhang mit der TARMED-Struktur, die einen Rückgang der ambulanten Kosten zur Folge haben werden und im Januar 2018 in Kraft treten sollen, nicht Rechnung. So wurden insbesondere die Prämienanstiege der Versicherer Philos, Visana und Concordia, die zu den grössten Versicherer des Kantons gehören, nach unten korrigiert (s. Tabelle 2 in der Beilage). Die bei der Vernehmlassung beantragte Anhebung von 4,91 % wurde auf 3,82 % herabgesetzt.
Trotzdem fällt der im Kanton Freiburg vorgesehene Anstieg wie schon oft in den letzten Jahren im Verhältnis zu den veranschlagten Gesundheitskosten zu hoch aus (+3,2 % für 20181), und zwar in allen Kategorien. Davon zeugen die Zahlen aus dem Jahr 2016, als die Gesundheitskosten um 3,3 %, die Prämien hingegen um durchschnittlich 4 % anstiegen.
Knapp ein Viertel der Freiburger Bevölkerung profitiert von einer Prämienverbilligung. Für die Anpassung an den Prämienanstieg sind im Budget 2018 zusätzliche 7,7 Millionen Franken vorgesehen. Das Gesamtbudget des Kantons beläuft sich auf 163.4 Millionen Franken.
Was können die Versicherten tun?
Angesichts dieser Entwicklung empfiehlt die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) allen Versicherten, die Prämien der verschiedenen Versicherer miteinander zu vergleichen und die eigene Situation genau zu analysieren.
Wo kann man sich informieren?
Die Prämien können sich je nach Alter oder Wohnregion stark unterscheiden. Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, bis zum 30. November 2017 einen Krankenkassenwechsel vorzunehmen. Wer einen solchen ins Auge fasst und dabei einen wohlüberlegten Entscheid treffen will, kann sich auf verschiedenen Wegen informieren:
1. Schriftliche Informationen per Post können beim Amt für Gesundheit unter 026 305 29 38 bestellt werden.
2. Nützliche Informationen auf der Website der GSD (www.fr.ch/gsd) und des GesA (www.fr.ch/gesa).
3. Ergänzende Informationen und BAG-Prämienrechner auf der Website des Eidgenössischen Departements des Innern www.priminfo.ch oder unter: 058 464 88 02.
4. Detaillierte Informationen bzgl. Prämienverbilligung und Krankenkassenwechsel für Personen mit Anspruch auf Prämienverbilligung auf der Website der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse www.caisseavsfr.ch/ipv oder zu Bürozeiten unter: 026 305 45 01 (Deutsch) bzw. 026 305 45 00 (Französisch).
5. Die GSD und der Westschweizer Konsumentenverband organisieren Info-Veranstaltungen:
3. November Westschweizer Konsumentenverband 9 bis 11 Uhr
8. November Freiburg für alle (Patientenvereinigung, Sektion Freiburg) 9 bis 13 Uhr
Westschweizer Konsumentenverband 14 bis 16 Uhr
11. November Freiburg für alle (Patientenvereinigung, Sektion Freiburg) 9 bis 12 Uhr
Freiburg für alle, Rue du Criblet 13, Stadt Freiburg (www.freiburgfueralle.ch)
Westschweizer Konsumentenverband Freiburg, Rue Saint-Pierre 2, 2. Stock, Eingang FIDAF Sàrl
Alles über Prämien auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit unter: www.bag.admin.ch
1 Gemäss Modell der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur