Der Staatsrat folgt den Empfehlungen des Auditberichts über die Führungssysteme des HFR und schlägt eine Verkleinerung und eine Professionalisierung dessen Verwaltungsrats vor. Dadurch soll das HFR möglichst rasch über die passenden Kompetenzen verfügen, um sich den Heraus-forderungen in Sachen Führungssysteme und Effizienz stellen zu können. Der Entwurf befindet sich noch bis zum 10. August 2018 in der Vernehmlassung.
Wahlausschuss schlägt Kandidatinnen und Kandidaten vor
Der Entwurf des Staatsrats orientiert sich am Auswahlverfahren der Freiburger Kantonalbank. So soll insbesondere ein siebenköpfiger Wahlausschuss eingesetzt werden, der die Aufgabe hat, die Kandidaturen für den Verwaltungsrat unter dem Gesichtspunkt der beruflichen Kompetenzen und der Erfahrung zu analysieren. Zu diesem Ausschuss, der von einer Staatsrätin oder einem Staatsrat präsidiert wird, gehören vier weitere Mitglieder, die vom Büro des Grossen Rats ausgewählt werden, ein weiteres Staatsratsmitglied sowie die Verwaltungsratspräsidentin oder der Verwaltungsratspräsident oder, in deren oder dessen Abwesenheit, ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats. Wichtig: Unter den betreffenden Staatsratsmitgliedern befindet sich auch die Direktorin bzw. der Direktor für Gesundheit und Soziales.
Kleinerer Verwaltungsrat
Auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird angepasst, wobei der Staatsrat angesichts potenzieller Interessenkonflikte und seiner Rolle betreffend die Aufsicht über die Einrichtung nicht mehr darin vertreten sein wird. Die Mitgliederzahl wird von neun auf sieben herabgesetzt. Vier Personen nehmen mit beratender Stimme an der Sitzung teil: die Generaldirektorin oder der Generaldirektor der Einrichtung, eine Vertretung der kantonalen Verwaltung (z. B. Vorsteher/in des Amts für Gesundheit) sowie je eine Vertretung des Personals und der Ärzteschaft.
Unter den Kandidatinnen und Kandidaten, die der Wahlausschuss vorgeschlagen hat, ernennt der Grosse Rat drei Verwaltungsratsmitglieder, der Staatsrat deren vier.
Der Staatsrat hofft, dass der Grosse Rat den Entwurf in der kommenden November-Session wird behandeln können. So könnte die Erneuerung des HFR-Verwaltungsrats im Falle einer Annahme des Entwurfs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes erfolgen, soll heissen: am 1. Januar 2019.
Die Mitglieder des FNPG-Verwaltungsrats wurden ihrerseits bereits hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Erfahrung im Bereich des Managements oder der psychischen Gesundheit ausgewählt, deshalb tritt das neue Verfahren für sie erst auf die kommende Amtsperiode im 2022 in Kraft.
freiburger spital: Staatsrat will rasche Professionalisierung des Verwaltungsrats
Der Staatsrat hat einen Gesetzesentwurf zur Professionalisierung der HFR-Führungssysteme per 2019 in die Vernehmlassung geschickt. So will er dem HFR die Mittel an die Hand geben, damit es rasch aus seiner derzeit schwierigen Lage herausfindet. Das neue Vorgehen wird letztlich auch für die Mitglieder des Verwaltungsrats des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit (FNPG) gelten.
Veröffentlicht am 08. Juni 2018 - 14h15
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 08.06.2018 - 14h15