Die CASU 144 FR-JU bietet neben garantiert qualitativ hochwertigen Leistungen (IVR-Zertifizierung), Erfahrung und flexibler Bearbeitung der Notrufe einen weiteren interessanten Vorteil für den Kanton Jura: Alle Disponentinnen und Disponenten der Zentrale sind zweisprachig.
Die Arbeiten zur Umsetzung des Entscheids vom Dezember 2016, die Leistungen der Zentrale 144 des Kantons Jura auszulagern und an die Notrufzentrale 144 Freiburg zu übergeben, wurden unter der Leitung eines Lenkungsausschusses, der von den Vorstehern der Ämter für Gesundheit der beiden Kantone präsidiert wurde, durchgeführt. In erster Linie mussten die technischen Kommunikationsmittel (Radios, Telefone, Tablet-Computer usw.) angepasst, die Kartografie ausgeweitet und geprüft, die Prozesse vereinheitlicht und optimiert (Anstellung, medizinischer Bereitschaftsdienst, Transporte) sowie Mitarbeitende zur Bearbeitung der zusätzlichen Anrufe eingestellt werden. Zur Erinnerung: Die Zentrale 144 des Kantons Jura verwaltete pro Jahr ungefähr 7000 Anrufe an die Nummer 144, 15 000 Anrufe an den kantonalen medizinischen Bereitschaftsdienst und insgesamt fast 20 000 Anrufe betreffend Transporte zwischen Spitälern. All diese Anrufe werden nun von der CASU 144 FR-JU übernommen, mit Ausnahme der internen Transporte, für die das Hôpital du Jura zuständig ist. Was die Anzahl der von der Freiburger Notrufzentrale entgegengenommenen Anrufe betrifft, so lag diese 2016 bei 30 000 Notrufen, 37 000 Anrufen an den medizinischen und pharmazeutischen Bereitschaftsdienst sowie 3300 Aufträgen für Transporte. Die neue Zentrale CASU 144 FR-JU wird demzufolge insgesamt fast 100 000 Anrufe bearbeiten müssen.
Allen Mitarbeitenden der Zentrale 144 Jura (10 Personen) wurden Lösungen vorgeschlagen, um im Spital, bei der Kantonspolizei oder in einer anderen Einrichtung eine neue Anstellung zu finden. Sie alle haben bis zur Eröffnung der neuen Zentrale viel Professionalität und Durchhaltevermögen bewiesen.
Die neue interkantonale Zusammenarbeit wird durch die Unterzeichnung eines Leistungsvertrags zwischen den beiden Spitälern, die rechtlich für den Betrieb der Notrufzentralen zuständig sind, formalisiert. Die Vereinbarung, die von den beiden Vorstehern der Gesundheitsdirektionen validiert wird, legt die Pflichten beider Parteien fest und wird für eine anfängliche Dauer von vier Jahren unterzeichnet. Eine Verlängerung ist möglich. Derzeit wird die Änderung des Jurassischen Spitalgesetztes, insbesondere von Artikel 25 Abs. 2 geprüft und das kantonale Konzept für Not- und Rettungsärzte ("Concept cantonal de médecin d'urgence et de sauvetage" -CCMUS) überarbeitet. Im Kanton Jura ist die Notrufzentrale 144 wie auch der Mobile Dienst für Notfallmedizin und Reanimation (SMUR) integrativer Bestandteil dieses Konzepts. In Freiburg ist die Sanitätsnotrufzentrale 144 ein wichtiges Glied der Rettungskette, dank der eine optimale Versorgung auf dem gesamten Kantonsgebiet gewährleistet werden kann.
Die neue Zentrale wird spezifisch überwacht. Nach einem Monat sowie nach sechs Monaten und nach einem Jahr wird jeweils Bilanz gezogen, um die Auswirkungen des Transfers zu beurteilen und allfällige Korrekturmassnahmen zu treffen.