Vertreterinnen und Vertreter des Bundes sowie des Kantons und der Stadt Freiburg haben sich Ende vergangener Woche getroffen, um die Modalitäten für die Belegung des Kasernengeländes festzulegen.
Unterbringungskapazität beträgt insgesamt 750 Plätze. Davon werden 500 Plätze vom SEM und 250 Plätze vom Kanton genutzt. Das SEM wird diese klar voneinander trennen.
Temporäres Bundesasylzentrum
Das SEM wird den Betrieb des BAZ voraussichtlich am 9. Januar 2023 aufnehmen. Asylsuchende und aus der Ukraine geflüchtete Personen sollen je nach Bedarf schrittweise aufgenommen werden. Das SEM wird die Gebäude 1, 2 und 3 der Kaserne bis längstens 31. Dezember 2023 belegen. Dieses temporäre Zentrum wird, wie auch das BAZ Guglera, vom SEM verwaltet. Das SEM wird externe Dienstleister mit der Betreuung (ORS) und der Sicherheit im Zentrum beauftragen. Ein Schulbesuch ist für Kinder, die allenfalls im Zentrum untergebracht werden, nicht vorgesehen.
Das SEM wird das für ein solches Zentrum übliche Sicherheitskonzept umsetzen. Was die Sicherheit ausserhalb des BAZ betrifft, wird das SEM mit der Kantonspolizei und der Stadt Freiburg zusammenarbeiten. Es werden regelmässige Treffen zwischen den verschiedenen Partnern stattfinden.
Kantonale Unterkunft
Ab Januar 2023 wird der Kanton Freiburg für eine vorübergehende, noch nicht festgelegte Dauer die beiden Gebäude 4 und 0 (siehe Plan im Anhang) belegen. Für die Verwaltung der kantonalen Unterkunft ist die Firma ORS zuständig. Im Kanton Freiburg arbeiten ORS und Caritas zusammen, um die Betreuung von Geflüchteten und Personen aus dem Asylbereich vom ersten Tag an bis zu ihrer Integration zu gewährleisten.
Für Kinder, die in der kantonalen Unterkunft untergebracht sind, ist kein Schulbesuch in der Gemeinde vorgesehen. Die Einschulung erfolgt, wenn die Familien die kantonale Unterkunft nach einigen Monaten verlassen und sich in der Zweitaufnahmephase befinden.
Sobald die provisorische kantonale Unterkunft auf dem Gelände der Poya-Kaserne in Betrieb ist, endet die Unterbringung von Asylsuchenden in der im selben Quartier gelegenen Zivilschutzanlage Jura. So werden die Gemeinde und die Stadt Freiburg entlastet. Bei Bedarf wird die Eröffnung weiterer temporärer Zivilschutzanlagen in anderen Gemeinden in Betracht gezogen.
Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist für den 19. Januar 2023 geplant.