Mit dem Integrationspool+ (IP+) wurde im Jahr 2013 ein völlig neues Instrument zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingeführt, das über die letzten zehn Jahre seine Wirksamkeit unter Beweis gestellt hat. Fast die Hälfte der 3000 Personen, die vom IP+ betreut wurden, konnten ihn mit einer Lösung in der Hand verlassen; in den meisten Fällen war dies eine neue Stelle.
Vom IP+ betreut werden ausgesteuerte Stellensuchende, die Sozialhilfe empfangen oder empfangen haben. Oft sind sie sowohl mit sozialen als auch finanziellen und gesundheitlichen Problemen konfrontiert, die ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt erschweren. Um zu verhindern, dass diese Personen in die Langzeitarbeitslosigkeit rutschen und von der Sozialhilfe abhängig werden, werden sie vom regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und vom regionalen Sozialdienst (RSD) in den IP+ geschickt.
50 % der Nutzerinnen und Nutzer verlassen den IP+ mit einer Lösung
In der Regel erhalten die betreuten Personen während bis zu neun Monaten ein intensives Coaching durch ein Zweierteam bestehend aus einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter und einer Personalberaterin oder einem Personalarbeiter. Der Kanton verfügt über drei dieser Zweierteams, die sich jeweils in einem Freiburger RAV befinden, und zwar in Freiburg, Bulle und Murten. Jedes Zweierteam betreut immer um die 70 Dossiers. Indem sie ihre Kompetenzen vereinen, können die Fachleute die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer bereichsübergreifend und gemäss ihren Bedürfnissen individuell betreuen. Neben dieser Betreuung werden Massnahmen der sozialen (SEM) und der beruflichen Eingliederung (Verträge nach BAMG) koordiniert gewährt, um die Entwicklung der Kompetenzen der Leistungsempfängerinnen und -empfänger und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Das Ergebnis: Etwa die Hälfte von ihnen findet eine Lösung, meist eine neue Stelle (in 80 % der Fälle). Die anderen werden an eine andere Betreuungseinrichtung verwiesen, z.B. die Arbeitslosenversicherung, oder sie beginnen eine Ausbildung.
Die Personen, die den IP+ ohne Lösung verlassen, erhalten wieder eine traditionelle Betreuung. Sie werden also je nach Bedarf vom RAV, vom Sozialdienst oder von beiden Einrichtungen gleichzeitig betreut. Falls sich ihre Situation verändert, können sie jederzeit zum IP+ zurückkehren.
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Der IP+ wurde im Jahr 2013 gemeinsam vom Amt für den Arbeitsmarkt der VWBD und vom kantonalen Sozialamt der GSD geschaffen. Er sollte eine Lösung gegen die steigende Anzahl von ausgesteuerten Stellensuchenden bieten und dabei helfen, soziale Ausgrenzung zu verhindern. 2018 wurde der IP+ von der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg evaluiert. Die Beurteilung hat die Wirksamkeit des IP+ dank der Früherkennung und einem gezielten «Profiling» der Nutzerinnen und Nutzer bestätigt. Der IP+ wurde regelmässig als innovatives Projekt zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit genannt, unter anderem vom SECO und zuletzt an der nationalen Tagung der Interinstitutionellen Zusammenarbeit, die im Oktober 2022 in Murten stattfand.
Daniel Friedli: ein Beispiel für eine gelungene Wiedereingliederung
Im Jahr 2019 verliert Daniel Friedli nach 32 Jahren seine Stelle bei der Post. Der in Bulle wohnhafte 50-Jährige hat Mühe, wieder eine Stelle zu finden, und muss mit Besorgnis zusehen, wie seine Arbeitslosenentschädigung langsam, aber sicher aufgebraucht wird. Als er seinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausschöpft, verweist ihn sein Personalberater beim RAV an den Integrationspool+. Es ist September 2021: Die Covid-19-Pandemie grassiert noch immer und beeinträchtigt die Wirtschaft, was eine besonders hohe Arbeitslosenquote zur Folge hat. Daniels Gemütszustand ist derweil an einem Tiefpunkt angelangt.
Gleich zu Beginn des intensiven Coachings analysiert der IP+ mit ihm zusammen gründlich seine Situation. Sie entscheiden sich, auf seine Stärken zu setzen, d.h. auf seine Fähigkeiten in der Administration und der Buchhaltung, um seine Stellensuche gezielt auszurichten. Aber Daniel hat schon lange keine Bewerbung mehr geschrieben. Er muss also seine Suchtechniken verfeinern und erhält vom IP+ dabei wertvolle Unterstützung, um seine Defizite in diesem Bereich zu beheben.
Im Mai 2022 erhält Daniel dank der Hilfe des IP+ einen dreimonatigen Vertrag nach BAMG (der über den kantonalen Beschäftigungsfonds finanziert wird) als Verwaltungsangestellter beim Amt für Justiz des Staats Freiburg. Seine Fähigkeiten und seine Gründlichkeit bei der Arbeit werden von seinen Kolleginnen und Kollegen und von seiner Vorgesetzten sehr geschätzt. Während dieser Zeit wird er vereidigt, um die Aufgaben eines Gerichtsweibels erledigen zu können. Daniel fühlt sich wieder nützlich. Aber leider verfügt das Amt für Justiz nicht über das nötige Budget, um ihn fest anzustellen. Sein Vertrag nach BAMG wird deshalb um drei Monate verlängert, sodass er weiter arbeiten kann und «nicht wieder zu Hause sitzt und wieder zu grübeln beginnt». Das hat sich gelohnt! Während dieser Zeit werden Budgets freigegeben, sodass Daniel ab dem 1. Januar 2023 einen unbefristeten Vertrag erhält.