Trotz der 20,6 Vollzeitäquivalente (VZÄ), die dem JA seit 2012 zugeteilt worden sind, hat die dortige Arbeitslast in den letzten Jahren unablässig zugenommen. Im Frühling 2019 hat die GSD die Situation analysiert. Ferner waren verschiedene Akteurinnen und Akteure aus Politik und Justiz besorgt, ob das JA seinem Auftrag überhaupt noch nachkommen kann. Vor diesem Hintergrund haben der Staatsrat und der Grosse Rat dem JA zusätzliche Stellen zugesprochen. Auch hat die GSD bei der Firma ECOPLAN eine Situationsanalyse in Auftrag gegeben; diese sollte den zukünftigen Handlungsbedarf identifizieren, insbesondere im SDS, der für die Ausführung der Mandate im Bereich Kinderschutz zuständig ist.
Zusätzliche Ressourcen und Reorganisation des SDS
Im Rahmen des Voranschlags 2020 erhielt das JA 7,8 VZÄ, davon konnten 2,8 VZÄ im zweiten Halbjahr 2019 angestellt werden, wodurch sich die Lage hinsichtlich der Arbeitslast der Fachpersonen für Kinderschutz verbessert hat.
Parallel dazu hat das JA eine Reorganisation des SDS vorgenommen. Neu gibt es statt zwei drei zuständige regionale Gruppen, wobei jede von einer Leiterin oder einem Leiter geführt wird, die oder der diese Funktion neu übernommen hat und keine Fälle mehr direkt bearbeitet. So hat sie oder er mehr Zeit, die Mitarbeitenden zu begleiten und zu unterstützen. Diese Anpassungen waren dank der erheblichen Personalaufstockung möglich.
Der Staatsrat weist darauf hin, dass die Neuorganisation des SDS in Verbindung mit den zusätzlichen Stellen, die dem JA zugeteilt wurden, für 2020 eine Entlastung der Fachpersonen für Kinderschutz bei der Fallbetreuung möglich machte. Auch konnte dadurch die Zahl der Dossiers je VZÄ von 95 auf 76 herabgesenkt werden.
ECOPLAN: vier prioritäre Handlungsbereiche
Im Rahmen der ECOPLAN-Analyse wurden vier prioritäre Handlungsbereiche ausgemacht, damit das JA seine Arbeitslast in Zukunft stemmen kann: personelle Ressourcen zusätzlich steigern, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Fachpersonen für Kinderschutz klären, interne Kommunikation intensivieren und Vorgaben umsetzen, Zusammenarbeit mit den externen Partnerinnen und Partnern wie z. B. den Schulen oder den Sozialdiensten ausbauen.
Aus diesem Grund wird man auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig vorwärtsgehen müssen.
Nun, da die Ergebnisse der Analyse vorliegen, wird eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. JA und GSD werden insbesondere mit Unterstützung des Amtes für Personal und Organisation an der Umsetzung der Empfehlungen aus dem ECOPLAN-Bericht arbeiten. Was die technischen Mittel angeht, so braucht es unbedingt eine neue Informatiklösung für die Datenbank des SDS. Je nachdem, was für Lösungen entwickelt werden, kann die Analyse des Bedarfs und der erforderlichen Mittel (z. B. Stellen oder andere organisatorische Massnahmen) noch verfeinert werden. Langfristig sollte diese Strategie eine Verringerung der Belastung je Fachperson Kinderschutz und gleichzeitig eine Berücksichtigung der Schwierigkeiten und Besonderheiten der einzelnen Dossiers ermöglichen.
Demnach schlägt der Staatsrat vor, die Schritte hinsichtlich einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im SDS mittels einer breiteren Massnahmenpalette weiterzuführen, die auch die Betreuung und das Coaching der Fachpersonen für Kinderschutz, die Umsetzung der erforderlichen Anpassungen auf Ebene der Informatik, die interne Kommunikation und die Arbeit mit den Partnernetzwerken umfasst.
Motion 2019-GC-153 Kubski und Fagherazzi und Postulat 2019-GC-18 Schneuwly und Mäder-Brülhart
Die zuvor beschriebenen Punkte wurden in einem Bericht zu einem Postulat behandelt; in diesem Postulat hatten Grossrätin Mäder-Brülhart und Grossrat Schneuwly den Staatsrat um die Vorlage eines Berichts über verschiedene Punkte im Zusammenhang mit der Organisation und der Funktionsweise des SDS ersucht.
Mit einer am 19. September 2019 eingereichten Motion hatten Grossrätin Fagherazzi und Grossrat Kubski ferner verlangt, dass im Jugendgesetz eine Höchstanzahl Kinder pro Fachperson für Kinderschutz eingetragen wird. Angesichts der bereits umgesetzten und noch bevorstehenden Massnahmen schlägt der Staatsrat dem Grossen Rat vor, diese Motion und die damit verbundene gesetzliche Verankerung der Höchstanzahl pro Fachperson Kinderschutz abzulehnen. Er wird jedoch die Umsetzung der Empfehlungen des ECOPLAN-Berichts aufmerksam mitverfolgen.