Im Jahr 2021 hat das Sozialvorsorgeamt (SVA) 12 inklusive Projekte ausgewählt und mit 80 000 Franken subventioniert, davon 30 000 Franken als ausserordentlicher Beitrag. Insbesondere unterstützte das SVA ein Projekt zur besseren Kommunikation von Sportergebnissen für Menschen mit einer Hörbehinderung, ein Projekt zur Sensibilisierung von Mandatsträgerinnen und -trägern in der kantonalen Politik für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie ein Projekt zur Organisation von sportlichen Ausflügen im Kanton Freiburg für Rollstuhlfahrende. Diese Projekte sind noch in der Umsetzung und werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.
Um die Ziele der kantonalen Politik für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, sieht der Staatsrat vor, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten mit 50 000 Franken pro Jahr zu unterstützen. Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) entscheidet, welche Projekte unterstützt werden.
Diese finanzielle Hilfe können Gemeinden, Sportvereine, Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Quartiervereine, Chöre, Theatergruppen und im Kanton ansässige Personengruppen in Anspruch nehmen, die Aktivitäten organisieren und anbieten, die es Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen, sich zu begegnen, etwas gemeinsam auf die Beine zu stellen und von der gegenseitigen Hilfe und dem Austausch zu profitieren. Im Rahmen der Projekte ist es auch möglich, angepasste Informations- und Kommunikationsmittel zu finanzieren.
Interessierte Personen und Vereine sind aufgerufen, einen Projektantrag an das Sozialvorsorgeamt, Route des Cliniques 17, 1700 Freiburg, zu senden. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen läuft bis zum 31. Juli 2022. Sie finden alle Informationen, Unterlagen und Formulare auf der Internetseite des Sozialvorsorgeamtes.
Politik für Menschen mit Behinderungen
Diese Politik verfolgt drei Ziele:
- Die Gesellschaft ist sich der Realität der Behinderung bewusst. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden anerkannt und ihre Kompetenzen geschätzt.
- Menschen mit Behinderungen verfügen über ein Höchstmass an Autonomie und haben das Recht auf Selbstbestimmung.
- Menschen mit Behinderungen leben in einer inklusiven Gesellschaft.
Die Interventionsbereiche zur Umsetzung dieser Politik sind: Betreuung; Bildung und persönliche Entwicklung; Arbeit; Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen; Vereins- und Gemeinschaftsleben; Kommunikation und Information.