Die allgemeine Maskenpflicht für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher in den Spitälern und Kliniken, im Geburtshaus sowie in den Pflegeheimen und Tagesstätten wird per 9. Mai 2022 aufgehoben. Das Spitex-Personal muss ebenfalls keine Maske mehr tragen.
Keine Isolation mehr für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen und Tagesstätten
Wie für die restliche Bevölkerung wird auch die Isolation von positiven Bewohnerinnen und Bewohnern abgeschafft, das Tragen einer Maske bei COVID-19-Symptomen während 5 Tagen ist jedoch nach wie vor obligatorisch.
Besuche in Pflegeheimen und Tagesstätten
Die üblichen Standardmassnahmen zur Bekämpfung von Ausbrüchen übertragbarer Krankheiten gelten generell in allen Institutionen des Gesundheitswesens, d. h. insbesondere Händehygiene, regelmässiges Lüften und Social Distancing. Es wird an die Eigenverantwortung appelliert. In diesem Sinne sollten Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden oder eindeutige COVID‑19-Symptome aufweisen (Atemwegsinfektion, Fieber, Kopfschmerzen oder kürzlich aufgetretener Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) keine Bewohnerinnen und Bewohner besuchen; dasselbe gilt für Personen mit Symptomen anderer Krankheiten, die über die Atemwege übertragen werden.
Besuche in Spitälern und Kliniken und im Geburtshaus
In den Spitälern und Kliniken sowie im Geburtshaus des Kantons wird die allgemeine Maskenpflicht im Innern ebenfalls aufgehoben, je nach Einrichtung gelten jedoch besondere Regeln (z. B. Besuche in den Zimmern). Bitte beachten Sie die Informationen auf der Website der jeweiligen Institution:
HFR – freiburger spital
Clinique Générale
Daler-Spital
HIB
Geburtshaus «Le Petit Prince»