Die hohen Verluste, die sich im HFR seit einigen Jahren kumulieren, und die Situationsanalyse durch die GSD-Dienststellen führten im Dezember letzten Jahres zur Vergabe eines Auftrags an das Unternehmen KPMG. Das Freiburger Spital ist ein zentraler Pfeiler des Freiburger Gesundheitsdispositivs. Die starke Verschlechterung seiner Finanzlage stellt die notwendigen Investitionen in Frage, die zur Gewährleistung der Lebensfähigkeit und damit der hochwertigen und bürgernahen Gesundheitsversorgung der Freiburger Bevölkerung notwendig sind.
Die GSD betont das wesentliche Ziel des Auftrags, nämlich zu strukturellen Lösungen beizutragen und das Spital beim Übergang zu einer wirkungsvolleren, effizienteren und transparenteren Führung zu unterstützen, welche allen voran die Entwicklung einer realistischen Wachstumsstrategie ermöglichen wird. Das HFR ist Teil des Steuerungsausschusses des Auftrags. Die Führungsgremien des Spitals haben 2021 ein Programm zur Verbesserung der Behandlungsprozesse von Patientinnen und Patienten sowie der Spitalverwaltung lanciert. Im Einvernehmen mit dem HFR werden diese Arbeiten in das von der GSD initiierte Vorgehen integriert.
Die Projektorganisation des Auftrags, den die GSD dem Unternehmen KPMG erteilt hat, wurde Anfang des Jahres abgeschlossen, nun können die Arbeiten der ersten Programmphase zur Ergebnisverbesserung beginnen. Die erste Phase umfasst u. a. ein Benchmarking sowie eine Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation und des Controllings; sie wird in konkreten Vorschlägen für Verbesserungsmassnahmen münden.
Die GSD betont, dass sich die Investitionsfähigkeit eines Spitals am Gewinn vor Abschreibungen und Zinsen über Ertrag misst (EBITDA-Marge). Diese Marge sollte im Idealfall 5 bis 10 % betragen. Zwar erreichen nur wenige Schweizer Spitäler diesen Wert, jedoch ist er beim HFR mit 1,8 % klar ungenügend.
Der Staat ist dazu bereit, das HFR in seinem Sanierungsprozess zu unterstützen. Dafür muss er jedoch über alle Elemente verfügen, die es ihm ermöglichen, die Gründe für die aktuelle Situation zu verstehen.
Die GSD weist darauf hin, dass 114 Millionen Franken pro Jahr (2020) für Leistungseinkäufe eingesetzt werden, 62 Millionen für gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL), andere Leistungen und Übergangsfinanzierung. Der Staat übernimmt weiterhin die Kosten in Verbindung mit COVID-19, sprich 34 Millionen Franken für 2020. Der Betrag, der 2021 in Verbindung zu COVID-19 wegen pandemiebedingten Einkommensverlusten und Mehrausgaben übernommen wurde, wird hinsichtlich Abschlusses der HFR-Jahresrechnung 2021 derzeit ermittelt.