Das Pilotprojekt wird in zwei Bundesasylzentren (BAZ) mit unterschiedlichen Funktionen in Boudry (NE) und Giffers (FR) durchgeführt. Gemäss den Vereinbarungen mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden wird das Zentrum in Boudry mit einer Unterbringungskapazität von 170 Plätzen beschleunigte Verfahren durchführen, während das Zentrum in Giffers mit einer Unterbringungskapazität von 130 Plätzen als BAZ mit Warte- und Ausreisefunktion geführt wird. Im Rahmen dieser Pilotphase werden rund 20 Mitarbeitende des Staatssekretariats für Migration (SEM) sowie Sicherheits- und Betreuungspersonal in diesen Zentren tätig sein. Der Rechtsschutz und die Rückkehrberatung für die Asylsuchenden sind in jeder Verfahrensphase gewährleistet.
Die Pilotphase soll den Akteuren der Gemeinden, der Kantone und des Bundes ermöglichen, in der grössten Schweizer Asylregion eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die beschleunigten Verfahren, die 2019 in Kraft treten, zu entwickeln. Die Region Westschweiz umfasst vier BAZ und ein besonderes Zentrum mit insgesamt 1280 Unterbringungsplätzen. Zudem ermöglicht diese Pilotphase den Mitarbeitenden aus der Westschweiz, sich mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen.
Das Projekt wird durch das SEM laufend analysiert, und wenn nötig werden betriebliche Anpassungen vorgenommen. Es wird hingegen keine externe Evaluation durchgeführt. Es handelt sich nämlich nicht um eine zweite Testphase, sondern um einen Pilot, wie er im Anschluss an die Testphase in Zürich eingeführt wurde und zurzeit in Betrieb ist.
Standortplanung für die BAZ
Mit der Revision des Asylgesetzes, die an der Volksabstimmung vom Juni 2016 mit 66 Prozent angenommen wurde, sollen die Verfahren beschleunigt werden. Um alle Akteure unter einem Dach zu vereinen, wird der Bund seine Unterbringungskapazität erhöhen. Künftig wird der Bund in sechs Verfahrensregionen je zwei bis vier Bundesasylzentren - davon jeweils eines mit Verfahrensfunktion - mit insgesamt 5000 Unterbringungsplätzen betreiben. Zudem ist eine strategische Reserve von 1000 Plätzen vorzusehen für den Fall, dass die Zahl der Asylgesuche ausserordentlich stark ansteigt. In der Asylregion Westschweiz stehen bisher vier Standorte fest: Giffers (FR), Grand-Saconnex (GE), Boudry (NE) und Les Verrières (NE). Ein Zentrum mit Warte- und Ausreisefunktion ist noch zu bestimmen. Das Empfangs- und Verfahrenszentrum in Vallorbe (VD) wird mit seiner bisherigen Funktion weitergeführt, bis das revidierte Asylgesetz 2019 in Kraft tritt. Danach wird es als BAZ mit Warte- und Ausreisefunktion betrieben, bis es durch einen neuen definitiven Standort abgelöst wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html.