Seit 2012 können sich auch Patientinnen und Patienten, die nur grundversichert sind, ausserhalb des Kantons behandeln lassen; dies gilt auch dann, wenn die betreffende Leistung in einem Spital oder einer Klinik im Kanton Freiburg angeboten wird1. Seit 2017 teilen sich der Kanton und die Grundversicherung die Kosten für diese Spitalaufenthalte zu jeweils 55 bzw. 45 %. 2016 betrug der Kantonsanteil 77,5 Millionen Franken (53 %). Eine Studie2 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (OBSAN) zeigt, dass im Kanton Freiburg der Gesamtanteil Spitalaufenthalte eher tief ausfällt, dafür der Anteil an ausserkantonalen Spitalaufenthalten hoch ist (2016 waren es 26,7 % gegenüber einem nationalen Durchschnitt von 17,3 %), auch wenn sich die Anzahl zwischen 2015 und 2016 etwas stabilisiert hat.
Eine weitere vom Kanton beim Institut M.I.S Trend in Auftrag gegebene Studie2 richtete sich an die Personen, die sich zwischen 2015 und 2016 angesichts der freien Spitalwahl für einen Spitalaufenthalt in einem anderen Kanton entschieden haben. Von den insgesamt 4900 verschickten Fragebögen kamen 37 % ausgefüllt zurück. Ziel der Umfrage war es, die Gründe für diesen Entscheid herauszufinden und mögliche Lösungsansätze zur Umkehrung des Trends zu erarbeiten. Dazu Staatsrätin Anne-Claude Demierre: "Es wird immer Leute geben, die sich für einen Spitalaufenthalt ausserhalb des Kantons Freiburg entscheiden, auch wenn die Qualität hier hervorragend ist und die Betreuung in beiden Sprachen erfolgt. Es ist jedoch wichtig, dass diese Zahl abnimmt, damit die Spitäler im Kanton auch weiterhin in ihren Fachgebieten tätig bleiben und einen bevorzugten Platz in der Freiburger Wirtschaft behalten können." Zur Erinnerung: Das HFR beschäftigt heute über 3'360 Mitarbeitende!
Es sind vor allem Patientinnen und Patienten aus den Bezirken, die an die Kantone Bern und Waadt grenzen (Sense, See und Vivisbach), die sich ausserhalb des Kantons behandeln lassen, und zwar in mehr als 40 % der Fälle. Die Mehrheit der Patientinnen und Patienten befolgt den Rat ihrer Ärztin oder ihres Arztes oder trifft den Entscheid selber. Letzteres trifft mehrheitlich auf die deutschsprachigen Kantonsbewohnerinnen und -bewohner zu (49 % deutschsprachige gegenüber 30 % französischsprachige). Ein muttersprachliches Angebot ist ein sehr wichtiges Kriterium bei der Wahl. Interessant ist, dass ein Grossteil der Befragten schon einen Spitalaufenthalt im Kanton hinter sich hat und Dreiviertel mit diesem zufrieden waren (83 % bei den französischsprachigen und 73 % bei den deutschsprachigen).
Zwar bringt die Studie zum Vorschein, dass die Ärzteschaft ihre Patientinnen und Patienten offenkundig nicht ausreichend über die Behandlungsmöglichkeiten innerhalb des Kantons aufklärt, dieser Informationsmangel wirkt sich jedoch nur geringfügig auf den Entscheid der Betroffenen aus. Unter dem Strich hätten sich 16 % der Personen, die sich 2015 oder 2016 ausserkantonal stationär behandeln lassen haben, anders entschieden, wenn sie besser informiert worden wären. Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) hat die Studienergebnisse den Spitalnetzen und den Privatkliniken unterbreitet und sie dem Ärztekollegium des HFR sowie an der Versammlung der Ärztegesellschaft des Kantons Freiburg vorgestellt. Weitere Präsentationen für die Gesundheitsfachpersonen des See-, Vivisbach- und Seebezirks sind geplant.
Eine Task Force aus verschiedenen Partnerinnen und Partnern wird sich mit den Lösungsansätzen beschäftigen, zu denen namentlich eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gehört. Entsprechend eines Vorschlags der Ärztegesellschaft des Kantons Freiburg wird die GSD zudem Generalstände der Gesundheit einberufen.
1Seit 2012 haben Patientinnen und Patienten unter allen Spitälern in der ganzen Schweiz die freie Wahl, auch diejenigen, die nur eine "Grundversicherung" (obligatorische Krankenpflegeversicherung - OKP) abgeschlossen haben. Die Wahl beschränkt sich allerdings auf die Spitäler, die auf der Spitalliste des Wohnkantons der Patientin oder des Patienten (Listenspital Wohnkanton) oder jener des Standortkantons (Listenspital Standortkanton) aufgeführt sind und einen öffentlichen Leistungsauftrag für die betreffende medizinische Leistung erhalten haben.
2Die OBSAN und die M.I.S Trend Studien sind auf der Homepage der GSD abrufbar www.fr.ch/gsd