Ab dem 1. März 2018 heisst das Ausbildungs- und Integrationshaus "St-Joseph" rund vierzig Flüchtlinge1 (unbegleitete Minderjährige, Jugendliche oder Familien) willkommen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde ist nach zehn Monaten, sprich ab dem 1. Januar 2019, ein Kapazitätsausbau auf ca. 60 Plätze vorgesehen. Den aufgenommenen Personen wird ein spezifisches Vorbereitungsprogramm geboten, namentlich Intensivsprachkurse und Grundausbildungsprogramme in den Bereichen Küche und Hausdienst. Ziel ist es, ihre Attraktivität für den Arbeitsmarkt zu steigern und ihre Autonomie zu fördern.
Die Aufgenommenen werden durchschnittlich sechs Monate im Haus verbleiben, die unbegleiteten Minderjährigen (mit Flüchtlingsstatus) bis zu ihrer Volljährigkeit. Das Ausbildungs- und Integrationshaus "St-Joseph" nimmt allen voran verletzliche Personen aus dem Resettlement-Programm des Bundes auf. Die Personen aus diesem Programm - dem Kanton Freiburg werden nach und nach rund 60 Personen zugewiesen - werden direkt aus den Flüchtlingslagern im Libanon und in Syrien anreisen. Sie können weder in ihr Ursprungsland zurückkehren noch im Erstaufnahmeland bleiben. Bei ihrer Ankunft wird ihnen eine Aufenthaltsbewilligung B zugesprochen; nach etwa einem halben Jahr werden sie in Wohnungen untergebracht.
Das Ausbildungs- und Integrationshauses "St-Joseph" soll schlussendlich rund 60 Personen aufnehmen. Weiter werden zwei Gruppen von zwölf jungen Flüchtlingen viermal pro Woche Sprach- und Mathematikkurse im Ausbildungs- und Integrationshaus besuchen.
Die seit dem Sommer 2016 geführten Gespräche zwischen den Gemeinderatsmitgliedern von Matran, der Caritas und der GSD waren konstruktiv und von Offenheit geprägt. Daraus sind für alle Parteien annehmbare Lösungen entstanden. Die Gemeinde hat ein besonderes Augenmerk auf die Anzahl aufgenommener Personen und ihre Betreuung gerichtet.
Für den 9. Januar 2018 ist eine Informationsveranstaltung für die Gemeindebürgerinnen und -bürger geplant, bei der auch Fragen gestellt werden können.
Auftrag Caritas
Caritas Schweiz, Abteilung Freiburg, wird von der Direktion für Gesundheit und Soziales beauftragt, die persönliche und finanzielle Betreuung sowie die Integration der Personen mit Aufenthaltsbewilligung zu gewährleisten.
1 Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen