Mit dem im Jahr 2016 eingeführten Moratorium wollte man die Inbetriebnahme von CT- und MRT-Anlagen kontrollieren und so ein Überangebot verhindern, das zu einem Anstieg der Gesundheitskosten sowie zu unnötigen und möglicherweise schädlichen Untersuchungen für die Patientinnen und Patienten führen konnte; dieses Ziel wurde erreicht. Das Moratorium ermöglichte somit die Eindämmung des grossen Angebots. Einige Anlagen mussten jedoch trotzdem zugelassen werden. Es handelte sich dabei um "Härtefälle", also Projekte, deren Installation bereits fortgeschritten war und für die zum Zeitpunkt der Einführung des Moratoriums schon sehr grosse und nicht rückgängig zu machende Investitionen bewilligt worden waren. Insgesamt wurden in diesem Rahmen vier Magnetresonanztomographen und ein Computertomograph zugelassen.
Entwicklung der Anzahl Anlagen
(Die Anlagen im HIB wurden im Verhältnis zur Freiburger Bevölkerung im Broyebezirk erfasst.)
Die Überlegungsarbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Regulation der Anlagen und schlussendlich einer konkreten Planung in diesem Bereich, mit der die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden können, gehen weiter. Die GSD möchte die Ergebnisse eines Systems abwarten, das vor Kurzem im Kanton Neuenburg umgesetzt wurde, weshalb die Analyse noch etwas andauern wird. Der Staatsrat hat darum auf Vorschlag der Kommission für Gesundheitsplanung das Moratorium um vier Jahre verlängert.