Die Planung des institutionellen Angebots stützt sich auf eine deskriptive Analyse der Daten, die vollständige und präzise Angaben zum institutionellen Umfeld des Kantons Freiburg und ein detailliertes Abbild der in diesen Einrichtungen betreuten Personen liefert. Ergänzt werden diese beiden Aspekte durch die Informationen zu Personen, die ausserhalb des Kantons Freiburg institutionelle Leistungen beziehen.
Eine erste Planung des Netzwerks der sonderpädagogischen Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene
Diese erste Planung der Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene steht im Einklang mit der Politik des Kantons Freiburg in Bezug auf Minderjährige und junge Erwachsene, die aus Schutzgründen eine Unterbringung ausserhalb der Familie oder eine ambulante sozialpädagogische Betreuung benötigen. Die Planung ist Teil einer Vision, bei der es um die Rechte des Kindes, seine Partizipation, seinen Schutz, seine Persönlichkeit und seine Entwicklung geht.
Am 31. Dezember 2020 werden im Kanton Freiburg verschiedene spezifische Leistungen für schutzbedürftige Minderjährige und junge Erwachsene angeboten, nämlich 219 stationäre Plätze in offenen und halbgeschlossenen Einrichtungen, 8 stationäre Plätze in traditionellen und professionellen Pflegefamilien und 12 Tagesplätze für Kinder mit Behinderungen. Im Jahr 2020 betrafen die ambulanten sozialpädagogischen Leistungen 620 Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren aus 303 Familien und 20 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren.
Die Analyse zeigt, dass zusätzlich zu den 31 Plätzen, die seit 2019 bereits geschaffen wurden, noch 18 französischsprachige Plätze fehlen, und dass der Fokus in erster Linie auf der Schaffung von 13 Plätzen für schutzbedürftige französischsprachige Minderjährige im Alter von 5 bis 15 Jahren liegen muss. Dies gilt insbesondere für den Süden des Kantons Freiburg, der das stärkste demografische Wachstum bei den 5- bis 15-Jährigen aufweist. Der Saanebezirk hingegen verzeichnet in dieser Altersgruppe einen Bevölkerungsrückgang. Im Jahr 2022 werden im südlichen Kantonsteil dementsprechend 8 Plätze in Form eines Pilotprojekts geschaffen.
Die Planung sieht ausserdem folgende Projekte vor: zwei Tagesplätze und eine punktuelle Nachtbetreuung für Kinder mit schweren Behinderungen (zweisprachig); zwei Auszeit-Aufenthalte für Kinder im Alter von 7 bis 11 Jahren (zweisprachig); Tagesstrukturen für Kinder und Jugendliche, welche die Schule abgebrochen und keinen Anschluss an den Arbeitsmarkt haben (zweisprachig); Ausbau der Ressourcen für neue Leistungen auf bestehenden Plätzen und für die Unterbringung von Kindern als Schutzmassnahme durch Gerichtsbeschluss in Internaten der SoA‑Sonderschulen (zweisprachig). Schliesslich ist ein Ausbau der ambulanten sozialpädagogischen Betreuung für 0- bis 18-Jährige vorgesehen (zweisprachig).
Die Zahlen in dieser ersten Planung sind als Mindestwerte zu verstehen, denn eine Fehlerspanne ist wahrscheinlich, insbesondere aufgrund von Wartelisten, die manchmal nicht existieren oder noch nicht detailliert genug sind. Das Sozialvorsorgeamt (SVA) arbeitet mit den betreffenden Einrichtungen zusammen, um die Erhebung der erforderlichen Daten zu verbessern.
Die Subvention, die für die Schaffung der Plätze, den Ausbau der ambulanten Leistungen und die Verstärkung der Leistungen auf den bestehenden Plätzen im Zeitraum 2022–2026 benötigt wird, beträgt 5 340 000 Franken. Dieser Betrag berücksichtigt keine Investitionen in mobile Sachanlagen oder Immobilien.
Erwachsene mit Behinderungen: eine heterogene Bevölkerung mit eigenen Fähigkeiten und Bedürfnissen
Vor diesem Hintergrund zeigt die Planung für erwachsene Menschen mit Behinderungen den Stand der am 31. Dezember 2018 in den Freiburger Institutionen erhältlichen Leistungen und die Eigenschaften der dort wohnenden oder arbeitenden Personen. Ergänzt wird die Analyse durch die Daten, die aus dem Verfahren zur Bedarfsabklärung und Indikation hervorgegangen sind, welche die Nachfrage quantitativ und qualitativ detaillieren, sowie durch die Berücksichtigung zusätzlicher Indikatoren, die den Kontext und die Realität des Kantons widerspiegeln.
Die Planung steht zum einen im Einklang mit dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Menschen (IFEG), zum anderen mit der Politik des Kantons Freiburg für Menschen mit Behinderungen, die ihre Autonomie, ihre Selbstbestimmung sowie ihre Teilnahme an der Gesellschaft fördert. Am 31. Dezember 2018 bezogen 267 Menschen mit Behinderungen eine ambulante Leistung zu Hause und 26 im Unternehmen.
Die Analyse der GSD zeigt auf, dass für den Zeitraum 2021–2025 100 Plätze bereitgestellt werden müssen, verteilt auf Beherbergungs- (n=46) und Beschäftigungsstrukturen (n=54), wovon etwa 20 % der Plätze für deutschsprachige Personen. Was die ambulanten Betreuungsleistungen angeht, so werden diese auf etwa 250 Stunden pro Woche, verteilt auf 130 Menschen mit Behinderungen, ausgebaut.
2022 werden namentlich 12 Plätze «Betreutes Wohnen» an verschiedenen Standorten für junge Erwachsene mit Behinderungen geschaffen, als eine neue Form des Wohnens im Einklang mit der Idee der freien Wahl des Wohnortes und der Wohnformen.
Die Subvention, die für die Schaffung dieser 100 Beherbergungs- und Beschäftigungsplätze sowie den Ausbau der ambulanten Leistungen im Zeitraum 2021–2025 benötigt wird, beträgt 5 674 000 Franken, ohne Berücksichtigung von Investitionen in mobile Sachanlagen oder Immobilien.
Personen mit Suchterkrankungen
Die Planung 2021–2025 des institutionellen Angebots im Suchtbereich steht im Einklang mit dem IFEG. Dieses verlangt, dass die Kantone invaliden Personen, die Wohnsitz in ihrem Gebiet haben, ein Angebot an Institutionen zur Verfügung zu stellen müssen, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht. Diese Planung basiert auf den Daten für das Jahr 2018 der drei Institutionen des Freiburger Netzwerks für Suchtkranke (NFES), in dem der Verein Le Radeau sowie die Stiftungen Le Torry und Le Tremplin zusammengeschlossen sind.
2018 gab es insgesamt 72 Plätze, davon 46 in den Institutionen, 6 im Rahmen des «Betreuten Wohnens» und 20 in den Werkstätten. 102 Personen hielten sich in stationärer Therapie auf (2015: 96) und 26 Freiburgerinnen und Freiburger waren ausserkantonal untergebracht (2015: 31).
Der Gesamtbedarf liegt bei 2,75 zusätzlichen Stellen, davon 2,25 für die Heime mit Beschäftigung und 0,5 für die Werkstätten.
2021 wurde das Personal von Parcours Horizon von Le Tremplin bereits mit 0,7 VZÄ für eine Psychiatriepflegefachperson aufgestockt, insbesondere aufgrund der zunehmenden Komplexität der «biopsychosozialen» Armutssituationen, der Betreuung einer neuen Zielgruppe (Jugendliche mit komplexer Situation) und der Herabsetzung der Eintrittsschwelle für Erwachsene. Zwei zusätzliche Plätze in der stationären Therapie werden dem Wohnheim Parcours Horizon von Le Tremplin zugeteilt. Aufgrund der sinkenden Auslastung musste die dortige Dotation im 2010 auf 10 statt 14 Personen gesenkt werden. In Anbetracht der derzeitigen Auslastung und der Warteliste werden dieser Institution heute wieder 12 Plätze zugeteilt. Dies ändert also nichts an der Aufnahmekapazität, die in der Betriebsbewilligung weiterhin bei 14 Plätzen festgelegt ist.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Planung für Menschen mit Suchterkrankungen belaufen sich auf 290 000 Franken.
Dokumente
- Planung 2021-2025 des Netzwerks der sonder- und sozialpädagogischen Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen im Kanton Freiburg (PDF, 1.07MB)
- Planung 2022-2026 des sonderpädagogisches Leistungsangebotes für Minderjährige und junge Erwachsene (PDF, 1.39MB)
- Bericht : "Planung der stationären und teilstationären Leistungen und Werkstätten 2021-2025 von dem Netzwerk der Freiburger Einrichtungen NFES" (PDF, 735.14k)