Die Grippe ist eine infektiöse Erkrankung der Atemwege, ausgelöst durch Viren, die hauptsächlich im Winter – von Dezember bis März – zirkulieren. In der Schweiz ist die saisonale Grippe jährlich für bis zu 275 000 Arztkonsultationen, mehrere Tausend Hospitalisierungen sowie Hunderte Todesfälle verantwortlich.
Die Rückkehr der klassischen Grippewelle
Die Grippewelle war im letzten Winter wieder ausgeprägter, mit einem Höhepunkt Ende 2022, gefolgt von einem zweiten, schwächeren Höhepunkt zwischen Ende Februar und Anfang März 2023.
Weil das Grippevirus wegen den Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger stark zirkulierte, ist die Herdenimmunität der Bevölkerung zurückgegangen. Deshalb ist es dieses Jahr noch wichtiger, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Die Grippeimpfung kann gleichzeitig mit der COVID-19-Impfung durchgeführt werden; es gibt keine Kontraindikation.
Sich selbst und das eigene Umfeld schützen
Das wirksamste Mittel der Grippeprävention ist die Impfung. Zum einen reduziert sie das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum und vermindert die Gefahr möglicher Komplikationen für besonders gefährdete Personen, zum anderen schützen geimpfte Personen auch ihre Mitmenschen vor der Übertragung von Grippeviren. Die Grippeimpfung ist folgenden Personen besonders empfohlen: Menschen ab 65 Jahren, Personen mit chronischen Krankheiten (z. B. Herz-, Kreislauf- oder Lungenkrankheiten), Menschen mit abgeschwächtem Immunsystem und schwangeren Frauen; sie haben ein erhöhtes Risiko, eine gefährliche Komplikation zu entwickeln. Genauso empfohlen ist die Impfung für Personen, die beruflichen oder privaten Kontakt mit Menschen aus den genannten Gruppen haben, insbesondere für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Neu richtet sich die Impfempfehlung auch an alle Personen mit regelmässigem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln.
Im Kanton Freiburg kann die Grippeimpfung von einer Apothekerin bzw. einem Apotheker oder von einer Ärztin bzw. einem Arzt vorgenommen werden. In der Regel und ohne ärztliches Gutachten für eine Impfung zu einem anderen Zeitpunkt wird die Impfung ab Mitte Oktober empfohlen; so hat das Immunsystem genügend Zeit, seine Abwehrkräfte aufzubauen, bevor die Grippe kommt.
Impfung in den Apotheken: nur für gesunde Personen
Die Impfung in den Apotheken richtet sich an alle Personen ab 16 Jahren bei guter Gesundheit, die nicht zwingend einen Arztbesuch benötigen. Wer sich regelmässig einer ärztlichen Kontrolle unterzieht, lässt sich meistens auch in der Praxis impfen.
Apothekerinnen und Apotheker, die Impfungen anbieten, haben eine entsprechende Ausbildung absolviert. Zudem müssen sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, z. B. in Bezug auf die Hygiene oder das Vorgehen in Notfällen.
Im Kanton Freiburg sind derzeit 83 Apotheken (98 %) berechtigt, Grippeimpfungen durchzuführen. Das Verzeichnis mit den impfberechtigten Apotheken, eingeteilt nach Ortschaften, ist auf der Internetseite des Amtes für Gesundheit zu finden. Vergangenes Jahr haben 2822 Personen von diesem Angebot Gebrauch gemacht, im Jahr 2021 waren es 2811 Personen.
Übrigens kann man sich in den zugelassenen Apotheken auch gegen andere Erkrankungen impfen lassen, z. B. gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), Tetanus oder Zeckenenzephalitis (FSME). Die COVID-19-Impfung wird in rund 30 Apotheken angeboten.
Symptome der saisonalen Grippe
Im Winter verursachen viele Viren Erkältungen. Typische Symptome für eine saisonale Grippe sind plötzlich auftretendes hohes Fieber (> 38 °C), Schüttelfrost, Husten, Hals- und Schluckweh, Kopfschmerzen, Schmerzen in Muskeln und Gelenken, aber auch Schnupfen, Schwindelgefühl und Appetitverlust. Es ist wichtig, bei Grippe zu Hause zu bleiben oder eine Maske zu tragen, um die Übertragungskette der Infektion zu unterbrechen.
Risikopersonen/gefährdete Personen müssen ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt kontaktieren. Für Kinder unter sechs Jahren ist der Kinderarzt oder die Kinderärztin beizuziehen, wenn der Allgemeinzustand des Kindes Anlass zur Besorgnis gibt.
Die Befolgung der Präventionsmassnahmen, insbesondere die Impfung, und der Hygieneregeln des BAG ist für gesunde wie auch grippekranke Personen sinnvoll, da sich dadurch das Übertragungs- wie auch Ansteckungsrisiko reduziert. Mehr Informationen zur Impfung gegen Grippe und COVID-19 finden Sie auf der Internetseite des Kantonsarztamts.