Das Projekt Senior+ hat zum Ziel, die Vision einer umfassenden Alterspolitik zu verwirklichen, indem es der Autonomie älterer Menschen, ihrer Einbindung in die Gesellschaft und der Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Kompetenzen einen besonderen Stellenwert zumisst. Indem es gleichzeitig den Aspekten der Gesundheit und des sozialen Umfelds Rechnung trägt, definiert das Projekt eine innovative, in der Schweiz bisher einmalige Konzeption der Alterspolitik. Auf diese Weise konkretisiert Senior+ die Freiburger Verfassungsgrundlagen.
Das neue Gesetz über die Seniorinnen und Senioren als Rechtsgrundlage für das ganze Projekt ist Bestandteil der Gesetzgebung, die sich aus den spezifisch alterspolitischen Zielen ableitet. Hinzu treten das Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen und das Gesetz über die Pauschalentschädigung. Ergänzt werden sie durch ein Konzept, das insbesondere die Bereiche und Grundsätze für das Handeln des Staates festlegt, und einen Massnahmenplan für die nächsten fünf Jahre. Die Dokumente gehen in die Vernehmlassung, die bis zum 11. Juli 2014 dauert.
Situationsgerechte Lösungen
Zu den Stärken des Projekts zählen die Pflegequalität sowie die Koordination des Leistungsangebots. So gelten künftig für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens mit stationären Angeboten die gleichen Anforderungen bezüglich der Pflege. Dies eröffnet die Möglichkeit neuer Betreuungsformen, zum Beispiel die Unterbringung in von Pflegeheimen verwalteten geschützten Wohnungen oder die Schaffung von Pflegeheimeinheiten in Sondereinrichtungen für Personen mit einer Behinderung. Was die Koordination der Leistungen angeht, so kommen die Seniorinnen und Senioren unabhängig davon, ob sie geschwächt sind oder nicht, in den Genuss einer allgemeinen Information und des Zugangs zu einer sozialmedizinischen Versorgung, die ihrer jeweiligen Situation am besten gerecht wird, immer mit dem Ziel, ein Höchstmass an Selbständigkeit zu wahren. Zu diesem Zweck wird auf Bezirksebene ein Instrument eingeführt, das dazu dient, den Bedarf der Person abzuklären und sie an die Leistungen der gesundheitlichen und sozialen Betreuung weiterzuleiten. Eine Informatik-Plattform wird es insbesondere ermöglichen, die Informationen über die verschiedenen verfügbaren Leistungen zu erfassen (z. B. sicheres Wohnen, Ausbildung usw.).
Einen Platz in der Gesellschaft behalten
Eine weitere Stärke des Projekts besteht im Gewicht, das auf den Verbleib zu Hause gelegt wird. Die Versorgung durch die Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause wird verstärkt. Im Massnahmenplan vorgesehen sind Aufträge, die die Organisation von Kursen, die die Selbständigkeit älterer Menschen fördern, und die auf Information beruhende Unterstützung der helfenden Angehörigen und Freiwilligen ermöglichen. Im Wohnbereich sind Massnahmen für die Sicherung bestehender Wohnverhältnisse und die Information über die entsprechenden guten Praktiken - zum Beispiel die Einführung sozialer Hauswartdienste („conciergerie sociale") - vorgesehen.
Schliesslich geht es um die Aufwertung des Platzes, den die älteren Menschen in der Gesellschaft einnehmen. Zu diesem Zweck sollen die intergenerationellen Beziehungen gezielt gefördert werden, etwa durch die Unterstützung von Projekten zur Förderung des Austauschs von Kompetenzen oder die Organisation von Sensibilisierungs- und Informationsveranstaltungen.
Besonderer Kontext
Die Umsetzung des Konzepts Senior+ zeitigt finanzielle Auswirkungen für die öffentliche Hand und fügt sich in einen besonderen Kontext ein. Das allgemeine Vorhaben der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden hat den Staatsrat veranlasst, keine Änderungen der heutigen Verteilung vorzuschlagen.
Für den Staat belaufen sich die Kosten für die Einsetzung der verschiedenen Achsen dieser umfassenden Alterspolitik auf 2.9 Millionen Franken auf 5 Jahre; diese Summe umfasst vor allem die Lasten in Verbindung mit der Übernahme der in der Pflege anfallenden Restkosten, die Ausweitung der Versorgung zu Hause und die Erteilung von Aufträgen für die Unterstützung der helfenden Angehörigen und Freiwilligen. Für den gleichen Zeitraum belaufen sich die Lasten für die Gemeinden auf 3.1 Millionen Franken, grossenteils wegen der Personalkosten in Verbindung mit der Koordination in den Netzwerken und der Ausweitung der Pflege zu Hause.
Laut Staatsrätin Anne-Claude Demierre sind dies vertretbare Kosten für die öffentliche Hand. "Die älteren Menschen, ihre Angehörigen, die künftigen Generationen, kurz, alle Freiburger Bürgerinnen und Bürger werden von den Auswirkungen dieses neuen Konzepts profitieren. Es handelt sich um eine Investition für die Zukunft des Kantons."
Unterlagen unter Vernehmlassung
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