Der 2014 verfasste Bericht zur Bedarfsanalyse hat analysiert, welche Leistungen von den Freiburgerinnen und Freiburgern in Anspruch genommen werden, sowie den zukünftigen Bedarf eingeschätzt. Dank diesen Schlussfolgerungen wurde ein Ausschreibungsverfahren lanciert; danach wurden die Leistungen den verschiedenen Spitälern zugewiesen, welche die Bedürfnisse der Freiburger Bürgerinnen und Bürger ab 2015 abdecken werden. Nach Konsultation des Grossen Rats kann der Staatsrat die Planung und die Spitalliste verabschieden. Auf dieser Grundlage werden Leistungsaufträge mit den verschiedenen Spitälern abgeschlossen.
Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die neue, vom Bund verlangte Planung für die Spitäler keine Zahl der zugewiesenen Betten mehr definiert, sondern den Leistungsbedarf der Freiburger Bevölkerung am Zeithorizont 2020 aufzeigt. Die Leistungen werden privaten oder öffentlichen Einrichtungen innerhalb oder ausserhalb des Kantons erteilt. Die Spitäler wurden vollkommen transparent ausgewählt und entsprechend verschiedenen Kriterien der verwendeten Methode, die von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfohlen wurde. Qualität und Wirtschaftlichkeit (namentlich durch Analyse der Fallkosten) gehören zu diesen Kriterien.
Zehn Spitäler haben während der Ausschreibung ein Angebot für Akutsomatik eingereicht, zwei für spezialisierte Palliative Care. Acht Einrichtungen haben sich für die Rehabilitation beworben, drei für Psychiatrie. Jedes Spital hat seine Angebote für eine Leistung oder mehrere Leistungen eingereicht.
Akutsomatik
Die Spitäler, die ein Angebot eingereicht haben, werden auf der Spitalliste des Kantons Freiburg aufgeführt. Ausser den öffentlichen und privaten Spitälern des Kantons (HFR, Daler, Clinique générale, HIB und Geburtshaus Le Petit Prince) können zwei ausserkantonale Spitäler (Hôpital neuchâtelois - HNE und Klinik Bethesda Tschugg) ihre Leistungen anbieten. Das HNE gewährleistet wenn nötig Plätze für Freiburger Patientinnen und Patienten im Bereich Orthopädie, die Klinik Bethesda bietet spezialisierte Leistungen bei Behandlungen im Bereich Epileptologie. Die Universitätsspitäler (CHUV, HUG und Inselspital) vervollständigen das Angebot für Fälle, die aufgrund ihrer Spezifität nicht von anderen Spitälern angeboten werden können, und um eine angemessene Deckung der Bedürfnisse zu gewährleisten.
Palliative Care
Das HFR bietet weiterhin alle Leistungen der Palliativpflege an (Basisversorgung und spezialisierte Palliative Care). Das HIB bleibt für die Palliative Care-Basisversorgung auf der Liste.
Rehabilitation
Das HFR gewährleistet auf der Freiburger Liste alle Rehabilitationsleistungen ausser Paraplegie, die von den spezialisierten Zentren und Kliniken erbracht werden (Paraplegikerzentrum Nottwil, REHAB Basel und SUVA Sion). Mehrere ausserkantonale Kliniken vervollständigen das Freiburger Angebot für eine angemessene Deckung der Bedürfnisse im Bereich neurologische Rehabilitation (REHAB Basel, SUVA Sion, Lavigny, Berner Klinik Montana und Bethesda Tschugg).
Psychiatrie
Das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit bleibt der wichtigste Leistungserbringer in den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie und Alterspsychiatrie. Das HFR ergänzt das Leistungsangebot in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Privatklinik Meiringen in der Erwachsenenpsychiatrie.
Die Veröffentlichung der Auswahlkriterien für die Zuteilung der Leistungsaufträge an die Spitäler zeigt den Willen zur Transparenz des Kantons. Denn er will die Kantonsbürgerinnen und -bürger dazu bewegen, sich in einem Spital des Kantons behandeln zu lassen. Zur Erinnerung: Seit 2012 können die Freiburger Patientinnen und Patienten ihr Spital in der gesamten Schweiz frei wählen; dafür zahlen sie eine eventuelle Beteiligung, die von einer Zusatzversicherung übernommen werden kann, sofern das betreffende Spital für die entsprechende Leistung auf der Liste seines Sitzkantons aufgeführt ist.
Die neue Spitalplanung wird dem Grossen Rat zur Konsultation unterbreitet und danach vom Staatsrat verabschiedet. Sie sollte am 1. April 2015 in Kraft treten. Bis dahin gilt die aktuelle Liste.