Ein neuer Ansatz in der Betreuung
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) sind die Kantone alleine für die Planung, die Finanzierung und die Kontrolle des Leistungsangebotes in den Gebieten Sonderschulung, Beherbergung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung zuständig. Diese neue Ausgangslage und der Wille, über eine neue, innovative Politik für Menschen mit Behinderung zu verfügen, haben den Kanton dazu bewogen, seine Politik für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen neu zu gestalten. Die Überlegung dahinter war, für Menschen mit Behinderung eine ganzheitliche Teilhabe an der Gesellschaft anzustreben und deshalb nicht nur den Sondereinrichtungsbereich einzubeziehen, sondern auch alle privaten Akteurinnen und Akteure, die mit Menschen mit Behinderung in Kontakt stehen oder kommen.
Den Menschen mit Behinderung anerkennen
Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung, ihre Selbständigkeit, ihr Recht auf Selbstbestimmung und die Anerkennung ihrer Fähigkeiten sind die vorrangigen Ziele der neuen Politik. Mit 24 Massnahmen verteilt auf die fünf folgenden Bereiche sollen sie erreicht werden: Betreuung; Bildung und persönliche Entwicklung; Arbeit; Infrastrukturen, Wohnsituation und Dienstleistungen; Vereins- und Gemeinschaftsleben.
Die meisten im Massnahmenplan 2016 - 2020 vorgesehenen Massnahmen beziehen sich auf die Sondereinrichtungen. Sie zielen darauf ab, die bestehenden Leistungen besser zu koordinieren und auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung abzustimmen. Beispiele sind die Einführung eines Bedarfsabklärungsverfahrens oder die Schaffung von Pflegeheimeinheiten innerhalb von Sondereinrichtungen.
Mit weiteren Massnahmen werden Organisationen unterstützt, die ambulante Leistungen für Menschen mit Behinderung oder Unterstützung für die Angehörigen anbieten, wie durch Finanzierung von Entlastungsdiensten oder Beratungs- und Kursangeboten. Im Bereich Arbeit ist die Beteiligung des Kantons an einen Fonds zur Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt vorgesehen.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende des Sommers 2015
Die Ziele und Grundsätze der neuen Politik sind im Gesetzesvorentwurf über Menschen mit Behinderung festgehalten, während die Beziehung zwischen Kanton und Sondereinrichtung im Gesetzesvorentwurf über die Sondereinrichtungen und die professionellen Pflegefamilien für Minderjährige geregelt ist.
Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderung möchte, gestützt auf die Leitlinien und einen mehrjährigen Massnahmenplan, jeder Akteurin und jedem Akteur den Platz und die Rolle geben, die ihr oder ihm zustehen. Die Vorgehensweise bei der Reform der Politik für Menschen mit Behinderung ergänzt das Projekt Senior+, welches im Bereich der Politik für ältere Menschen ähnliche Ziele verfolgt.
Die Kosten für die Umsetzung des Massnahmenplans 2016-2020 betragen für den Staat 2,8 Millionen Franken, davon sind 1,8 Millionen Franken verteilt auf fünf Jahre im Vergleich zum Finanzplan 2015-2018 neue Kosten. Für die Gemeinden wird der Massnahmenplan über fünf Jahre zu einer Senkung der finanziellen Belastung um 0,8 Millionen Franken pro Jahr führen.
Der Staatsrat schickt die Gesetzesvorentwürfe sowie weitere Dokumente (Leitlinien und Massnahmenplan) bis zum 31. August 2015 in die Vernehmlassung. Die Inkraftsetzung ist für das Jahr 2016 vorgesehen. (Alle Dokumente auf www.fr.ch/gsd Rubrik In Vernehmlassung oder auf www.fr.ch/vernehmlassungen erhältlich).