Das Sozialvorsorgeamt (SVA) unterstützt und koordiniert die Umsetzung der Politik im Zusammenhang mit den Menschen mit Behinderungen und den Seniorinnen und Senioren.
Es plant das Leistungsangebot und kümmert sich um Finanzierung und Aufsicht über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Weiter plant das SVA den Platzbedarf in den Pflegeheimen und entrichtet Beiträge an Personen, die ihren Aufenthalt im Pflegeheim nicht selbst finanzieren können.
Wichtige Ereignisse
Sektor sonder- und sozialpädagogische Institutionen
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Der Sektor sonder- und sozialpädagogische Institutionen ist zuständig für die Berechnung und die Entrichtung der Subventionen, welche die öffentliche Hand den Wohn- und Beschäftigungsstätten für Erwachsene mit Behinderungen gewährt. Er subventioniert die Einrichtungen für die Aufnahme von Personen mit Suchtproblemen, die sozialpädagogischen Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene sowie die professionellen Pflegefamilien. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sektors unterstützen die Einrichtungen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben und kontrollieren ihre Tätigkeiten. Zudem plant der Sektor das Leistungsangebot in den Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen und für Minderjährige und junge Erwachsene.
2022 beliefen sich die Subventionen an die Freiburger Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung auf 117 491 136 Franken (2021 : 115 501 246 Franken), während die Subventionen an die Erziehungsheime und medizinisch-therapeutischen Einrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene 25 742 290 Franken betrugen (2021 : 24 383 733 Franken).
Als Verbindungsstelle des Kantons Freiburg für den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung vom 13. Dezember 2002 für soziale Einrichtungen (IVSE) bearbeitet das SVA die Kostengutsprachegesuche für Aufenthalte in Institutionen in anderen Kantonen. Es kontrolliert, ob die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und ob der im Gesuch aufgeführte Tagespreis der Einrichtung dem offiziellen IVSE-Preis entspricht. Ausserdem prüft es, ob die Eigenbeteiligung der Person an den Aufenthaltskosten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Freiburg erfüllt und willigt in die Finanzierung des Aufenthaltes ein. Die Verbindungsstelle verwaltet ausserdem die Dossiers der ausserhalb des Kantons wohnhaften Personen, die in einer Freiburger Institution untergebracht sind, und behandelt die Streitfälle, die zwischen Kantonen, Institutionen und für die Organisation des Aufenthalts zuständigen Diensten auftreten können. Seit Januar 2020 präsidiert der Kanton Freiburg für drei Jahre die Regionalkonferenz der Verbindungsstellen der Westschweiz und des Tessins.
2022 belief sich der Gesamtbetrag für Erwachsene, die in einer ausserkantonalen Einrichtung untergebracht waren bzw. gearbeitet haben, auf 13 089 991 Franken (2021 : 11 788 919 Franken).
Dies entspricht 272 Kostengutsprachen (2021: 290) und betrifft 214 Menschen mit Behinderungen (2021: 225), wobei ein und dieselbe Person unter dem Jahr die Einrichtung wechseln oder mehrere Leistungen beziehen kann (z. B. Heim und Werkstätte). Von den Personen, die Leistungen ausserkantonaler Einrichtungen bezogen haben, hatten 48 eine geistige Behinderung (2021: 51), 32 eine körperliche Behinderung (2021: 34), 75 eine psychische Behinderung (2021: 74) und 18 eine Sinnesbehinderung (2021: 17). 41 Personen litten an einer Suchterkrankung (2021: 49).
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Der Betrag zu Lasten der Freiburger öffentlichen Hand für die in ausserkantonalen sozialpädagogischen Institutionen platzierten Minderjährigen belief sich auf 5 763 521 Franken (2021 : 6 004 865 Franken) und entsprach 127 Platzierungen von 100 Minderjährigen und jungen Erwachsenen (2021 : 106 Platzierungen für 85 Personen).
Von diesen Platzierungen waren 36 vom Jugendstrafgericht (2021: 30) und 82 von den Friedensgerichten (2021: 65) angeordnet worden, und 9 (2021: 11) betrafen andere Platzierungen (namentlich Unterbringungen junger Erwachsener und Minderjähriger im Sinne von Art. 48 und 49 SIPR).
Die Dauer der ausserkantonalen Unterbringungen kann sich je nach Art der erbrachten Leistung stark unterscheiden (Probeaufenthalt für ein paar Tage, Kurzaufenthalt in einer geschlossenen Anstalt oder Heimunterbringung für das ganze Jahr).
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Im Laufe des Jahres 2022 hat das SVA mit den Institutionen an verschiedenen Baudossiers gearbeitet.
Davon befinden sich 13 Einrichtungen in der Phase der Projektanmeldung und der Vorbereitung des Vorprojekts (L'Arche, Le Bosquet, Les Buissonnets, L’Estampille, Le Tremplin, Applico, FAH-SEB, Foyer des apprentis, SSB, FFJ, FARA, Les Traversées und Nid Clairval). 4 Projekte sind in der Vorprojektphase weiter fortgeschritten und/oder befinden sich in der Ausführungsphase (La Rosière, Sonnegg, Clos Fleuri, Kinderheim Heimelig).
Das Dossier der Stiftung HorizonSud in Gumefens tritt in die Endphase ein.
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Im Jahr 2022 wurden vier Inspektionen in sozialpädagogischen Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene durchgeführt.
Im selben Jahr wurden sechs Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen einer gewöhnlichen Inspektion und eine Einrichtung einer weiterführenden Inspektion unterzogen. Infolge einer Meldung wurde ausserdem eine gezielte Inspektion organisiert.
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Für Erwachsene mit Behinderung gab es im Kanton Freiburg per Ende des Berichtsjahrs 913 Plätze (2021: 901) in den Wohnstätten (Heim ohne und mit Beschäftigung, geschützte Wohnungen) und 1248 Plätze (2021: 1248) in den Werk- und Tagesstätten.
Geistige Behinderung
Stand am 31.12.2022
Wohnstätte Heim mit Beschäftigung Heim ohne Beschäftigung Dezentralisiertes
WohnenAnzahl neu geschaffene Plätze 2022 Wohn- und Werkgenossenschaft Sonnegg 8 Stiftung FAH-SEB / Linde 47 Stiftung FAH-SEB / Colombière 48 Fondation La Rosière 16 17 Fondation Clos Fleuri 39 29 12 Fondation Handicap Glâne 48 7 32 Fondation Les Buissonnets / Homato 39 Stiftung SSB 14 36 10 Association L’Arche 15 Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 15 10 Fondation Ateliers, Résidences Adultes 24 24 Fondation La Belle Etoile 8 8 8 Total Anzahl Plätze 251 150 113 0 Psychische Behinderung
Stand am 31.12.2022
Wohnstätte Heim mit Beschäftigung Heim ohne Beschäftigung Dezentralisiertes
WohnenAnzahl neu geschaffene Plätze 2022 Fondation HorizonSud 107 32 Association Les Traversées 13 29 Fondation St-Louis 11 37 12 +12 Stiftung Applico 8 12 Total Anzahl Plätze 139 37 85 +12 Körperliche Behinderung
Stand am 31.12.2022
Wohnstätte Heim mit Beschäftigung Heim ohne Beschäftigung Dezentralisiertes
WohnenAnzahl neu geschaffene Plätze 2022 Association St-Camille 59 12 Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 15 Total Anzahl Plätze 74 12 0 Sucht
Stand am 31.12.2022
Wohnstätte Heim mit Beschäftigung Heim ohne Beschäftigung Dezentralisiertes
WohnenAnzahl neu geschaffene Plätze 2022 Fondation Le Torry 20 Association Le Radeau 12 Fondation Le Tremplin 14 6 Total Anzahl Plätze 46 6 0 Geistige Behinderung
Stand am 31.12.2022
Beschäftigungsstätte Werkstatt Tagesstätte Anzahl neu geschaffene Plätze 2022 Stiftung FAH-SEB / Linde 6 Stiftung FAH-SEB / Colombière 14 Fondation La Rosière 73 6 Fondation Clos Fleuri 122 6 Fondation Les Buissonnets / Homato 18 Stiftung SSB 135 Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 75 Fondation Ateliers, Résidences Adultes 104 18 Fondation Handicap Glâne 87 Fondation La Belle Etoile 40 Total Anzahl Plätze 636 68 0 Psychische Behinderung
Stand am 31.12.2022
Beschäftigungsstätte Werkstatt Tagesstätte Anzahl neu geschaffene Plätze 2022 Fondation HorizonSud 137 Fondation St-Louis 35 Association Les Traversées 4 Fondation Centre d’intégration socio-professionnelle 97 Fondation L’Estampille 48 Stiftung Applico 40 Total Anzahl Plätze 357 4 0 Psychische Behinderung
Stand am 31.12.2022
Beschäftigungsstätte Werkstatt Tagesstätte Anzahl neu geschaffene Plätze 2022 Association St-Camille 163 Total Anzahl Plätze 163 0 Sucht
Stand am 31.12.2022
Beschäftigungsstätte Werkstatt Tagesstätte Anzahl neu geschaffene Plätze 2022 Fondation Le Tremplin 20 Total Anzahl Plätze 20 0 Sozialpädagogische Institutionen
Stand am 31.12.2022
Wohnstätte Stand am 31.12.2022 Anzahl neu geschaffene Plätze 2022 Association Le Bosquet 21 Freiburger Stiftung für die Jugend / St-Etienne 58 8 Freiburger Stiftung für die Jugend / Time Out 10 Freiburger Stiftung für die Jugend / Bonnesfontaines 29 Association Mouvement Enfance et Foyers / Nid Clairval 17 Fondation Eau Vive / Foyer des Apprentis 17 Association Les Traversées 13 Stiftung Kinderheim Heimelig 14 Fondation Transit 20 Stiftung für die Frau und das Kind / Aux Etangs 8 Total Anzahl Plätze 207 8 Sozialpädagogische Institutionen
Stand am 31.12.2022
Tagesstrukturen Stand am 31.12.2022 Anzahl neu geschaffene Plätze 2022 Fondation Eau Vive / Foyer des Apprentis 8 Fondation de Fribourg pour la Jeunesse / Time-Out 9 Total Anzahl Plätze 17 0 Andere Institutionen für Minderjährige
Stand am 31.12.2022
Institutionen Stand am 31.12.2022 Anzahl neu geschaffene Plätze 2022 Fondation Espace thérapeutique / Centre thérapeutique de jour 18 Fondation Espace thérapeutique / Tagesklinik 15 5 Association Le Bosquet 12 Total Anzahl Plätze 45 5 Zusätzlich zu den Plätzen in den Institutionen verfügte der Kanton Freiburg per 31. Dezember 2022 über 8 Plätze (2021: 8) für die Aufnahme Minderjähriger in zwei professionellen Pflegefamilien.
Sektor Pflegeheime
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Der Sektor Pflegeheime berechnet den Pflegepreis, der den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt wird. Dieser Preis wird pauschal und für jede der 12 in der Bundesgesetzgebung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung vorgesehenen Pflegestufen festgelegt, entsprechend der gemäss Verordnung vom 3. Dezember 2013 über die Ermittlung des Pflege- und Betreuungsbedarfs erforderlichen Dotation. Die tatsächlichen Pflegekosten variieren allerdings von einem Pflegeheim zum anderen, da sie sich aus den Lohnkosten und Soziallasten des Personals des jeweiligen Pflegeheims ergeben.
Der Sektor berechnet auch den pauschalen Betreuungspreis, der den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime verrechnet wird. Wie der Pflegepreis wird auch der Betreuungspreis anhand der Voranschläge der Pflegeheime festgelegt; ein System zur Preisberichtigung aufgrund der Jahresrechnung der Pflegeheime gewährleistet die Finanzierung der effektiven Kosten. Die individuelle Berechnung des Beitrags der öffentlichen Hand für die Finanzierung der Betreuungskosten wird wiederum von der kantonalen Ausgleichskasse berechnet. Zur Erstellung der Berichtigungen der Jahresrechnung prüft das SVA die Dotation mit Pflege- und Betreuungspersonal im Verhältnis zu den verrechneten und (im Fall von Spitalaufenthalten) reservierten Tagen.
Die Pflegerestkosten und die Beiträge an die Betreuungskosten, die 2021 von der öffentlichen Hand finanziert wurden, beliefen sich auf 93 604 325 Franken (2021 : 92 743 825).
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Von den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern wohnten 22 nicht im Kanton Freiburg (2021: 15), davon drei im Kanton Waadt, neun im Kanton Bern, drei im Kanton Neuenburg, vier im Kanton Genf, eins im Kanton Wallis, eins im Kanton Solothurn und eins im Kanton Zürich.
74 (2021 : 69) Freiburgerinnen und Freiburger waren langfristig in einem Pflegeheim eines anderen Kantons untergebracht, wovon 60 (2021 : 53) Personen im Kanton Bern, 4 (2021: 6) im Kanton Waadt, 2 (2021: 3) im Kanton Aargau, 0 (2021: 1) im Kanton Basel-Land, 1 (2021 : 0) in Basel-Stadt, 0 (2021 : 1) im Kanton Neuenburg, 1 (2021:1) im Kanton Schwyz, 1 (2021: 1) im Kanton Thurgau , 3 (2021 : 0) im Kanton Wallis, 1 (2021: 1) im Kanton Zug und 1 (2021: 1) im Kanton Zürich.
33 (2021: 28) weitere im Kanton wohnhafte Personen absolvierten einen ausserkantonalen Kurzzeitaufenthalt, hauptsächlich im Kanton Bern. Des Weiteren konnten 14 (2021: 14) Freiburgerinnen und Freiburger sowie 14 (2021: 19) Waadtländerinnen und Waadtländer vom Pilotprojekt der Freizügigkeit zwischen dem Waadtländer und dem Freiburger Broyebezirk profitieren. Dieses Pilotprojekt endete am 31.12.2022.
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Anzahl anerkannter Betten für Langzeit- und Kurzzeitaufenthalte nach Bezirk
Stand am 31. Dezember 2022
Anerkannte Betten für Langzeitaufenthalte davon Bette in SDD1 et SAA2
OKP-Betten für Langzeitaufenthalte Betten für Kurzzeitaufenthalte Saane 903 42 21 14 Sense 375 24 2 14 Greyerz 480 21 41 5 See 268 10 6 Glane 223 24 5 Broye 210 15 7 11 Vivisbach 149 15 4 IRSF (Freiburg)* 70 Pflegeheimabteilung HFR HFR* 17 Pflegeheimabteilung HIB 5 Résidence palliative EMS HFR* 6 Spezialisierte Abteilung Alterspsychiatrie Les Camélias (Marsens)* 15 15 Spezialisierte Abteilung Alterspsychiatrie (Gletterens) 10 10 AVAO (Freiburg)* 19 Die Familie im Garten, St. Ursen 2 KANTON 2 633 166 173 86 [1] Spezialisierte Demenzabteilung Demenz (SDD)
[2] Spezialisierte Abteilung Alterspsychiatrie (SAA)
* kantonaler AuftragAnzahl Plätze in Tagesstätten
Stand am 31. Dezember 2022
Anzahl geöffneter Tage pro Woche: 5Einrichtung Anzahl Plätze Saane Home médicalisé du Gibloux, Farvagny 8 Pflegeheim des Saanebezirks, Villars-sur-Glâne 8 Sense Tagesheim St. Wolfgang, Düdingen 15 Greyerz Home de la Jogne, Charmey 7 See Tagesstätte Les Platanes, Jeuss 8 Broye Foyer Les Mouettes, Estavayer-le-Lac 6 Vivisbach Maison St-Joseph, Châtel-St-Denis 10 Die Familie im Garten, St. Ursen und Marsens 11 KANTON 73
Politik für Menschen mit Behinderungen
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Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen sieht in ihrem Massnahmenplan 2018–2022 vor, dass der Start von Projekten aus den Bereichen Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten finanziell unterstützt wird, wenn diese die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Ziele haben.
Das Hauptziel dieser Massnahme ist es, durch gemeinsame Aktionen Begegnungen und Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern. Im Mai 2022 wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projekten lanciert und das SVA erhielt 7 Anträge auf finanzielle Unterstützung.
Von diesen Projekten konnten sechs mit Beträgen zwischen 3500 und 6000 Franken unterstützt werden. Insgesamt stellte der Staat Freiburg einen Betrag von 27 800 Franken zur Verfügung. 2023 soll ein neuer Projektaufruf stattfinden.
Fonds zugunsten der arbeitsmarktlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Am 17. August 2021 hat der Staatsrat die Verordnung über den Fonds zugunsten der arbeitsmarktlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.
Dieser Fonds wurde im Rahmen der Steuerreform eingeführt. Der Fonds wird geäufnet durch 220 000 Franken pro Jahr über die Sozialabgabe im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Bst. d des Gesetzes vom 13. Oktober 2018 über die Umsetzung der Steuerreform. Indem die Verordnung die Regeln für die Funktionsweise des Fonds festlegt, konkretisiert sie Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes über Menschen mit Behinderungen und ermöglicht die Umsetzung von zwei Massnahmen des Massnahmenplans 2018–2022 der Politik für Menschen mit Behinderungen, die auf eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft abzielen.
Der Fonds dient der Finanzierung der Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen, die es ihnen ermöglichen, einem Menschen mit Behinderungen, der im Kanton Freiburg wohnt und eine Invalidenrente bezieht oder der über eine Bewilligung verfügt, in einer Werkstätte einer sonder- oder sozialpädagogischen Institution zu arbeiten, die Gelegenheit auf eine berufliche Tätigkeit in einem Unternehmen zu bieten. Ausserdem finanziert er eine oder mehrere Leistungsaufträge zu Beurteilung, Abklärung und Koordination mit dem Ziel, einen Arbeitsvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Im Rahmen dieses Fonds wurden im Jahr 2022 zwei Vereine unterstützt.
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Gemäss Artikel 4 SIPG ist für den Betrieb einer sonder- und sozialpädagogischen Institution mit einer Aufnahmekapazität von mehr als fünf Personen eine Betriebsbewilligung erforderlich. Um von der öffentlichen Hand Subventionen zu erhalten, muss eine sonder- und sozialpädagogische Institution mit Betriebsbewilligung laut Artikel 6 SIPG zusätzlich im Besitz einer Anerkennung sein.
2022 haben alle sonder- und sozialpädagogischen Institutionen für Menschen mit Behinderungen und Suchtkranke eine Bewilligung und Anerkennung im Sinne des SIPG erhalten.
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Jede Person, die eine institutionelle Leistung für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Anspruch nimmt, hat Anspruch auf eine Beurteilung ihrer Bedürfnisse und Kompetenzen.
2022 wurden 429 Bedarfsabklärungen eröffnet (2021: 343), was einer Zunahme von 25 % der vom SVA bearbeiteten Dossiers entspricht. Von diesen waren am 31. Dezember 2022 noch 68 (2021: 46) in Bearbeitung, 228 (2021: 204) wurden formell mit einem Leistungsvorschlag bestätigt und 18 (2021: 16) wurden im Laufe des Verfahrens abgebrochen. Auf 115 (2021: 77) Gesuche konnte nicht eingetreten werden (Dossier unvollständig oder doppelt eingereicht, nicht berechtigte Person). Von den insgesamt in Bearbeitung befindlichen oder bereits validierten Beurteilungen aus dem Jahr 2022 werden bzw. wurden 217 (2021: 138) von den sonderpädagogischen Institutionen, 43 (2021: 69) von Pro Infirmis, 34 (2021: 41) von den Spitalnetzen und 2 (2021: 2) vom SVA vorgenommen.
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Die Realisierungsphase der Geschäftsverwaltungslösung GA-SPS-EDIPA (eine auf der OnBase-Plattform basierende Anwendung) läuft. Die Umsetzung dieser IT-Lösung soll den Datenaustausch zwischen dem SVA, den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und anderen Partnern erleichtern, um einerseits die Zweckmässigkeit der Leistung und die institutionelle Orientierung der Person mit Behinderung zu überprüfen und andererseits das Angebot und den Bedarf an stationären und ambulanten Leistungen zu analysieren.
Ihre Implementierung musste aufgrund von Ressourcenproblemen des Auftragnehmers verschoben werden und ist für die erste Hälfte des Jahres 2023 geplant.
Politik «Senior+»
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Nach weiteren praktischen Testphasen wurden im Laufe 2022 weitere Anpassungen am Instrument für die Abklärung des Bedarfs und die Orientierung von geschwächten älteren Menschen vorgenommen.
Das Tool, das derzeit als Excel-Version verfügbar ist, wurde insbesondere mit einer Einführung für die Nutzerinnen und Nutzer ergänzt, die es ermöglicht, die wichtigen und eher technischen Punkte im Zusammenhang mit dem Abklärungs- und Orientierungsverfahren zu verstehen.
Auch die Referenzdokumente wurden aktualisiert (Erläuterungen, Gesprächsraster und Auswertung der Ergebnisse), immer mit dem Ziel, die Verwendung des Fragebogens für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu machen. Die Dokumente sind in beiden Sprachen verfügbar. Die Implementierungsphase des Tools wird sich über das ganze Jahr 2023 erstrecken.
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Die Solidarität und der Austausch unter den Generationen sind eine Priorität der Politik «Senior+».
2021 fanden zwei Projektausschreibungen statt, 13 Projekte (2021: 12) wurden mit insgesamt 74 250 Franken finanziell unterstützt, weil sie zum sozialen Zusammenhalt und zur Integration der Seniorinnen und Senioren in die Freiburger Gesellschaft beigetragen haben. Informationen zu den unterstützten Projekten sind auf der SVA-Website zu finden.
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Das AVAO-Pilotprojekt endete am 31. Dezember 2022. Im Abschlussbericht werden die positiven Aspekte des Projekts und seine Bedeutung für den Verbleib zu Hause dargelegt. Tatsächlich kehrten mehr als 53 % der in der AVAO aufgenommenen Personen nach Hause zurück, während die Indikation beim Eintritt 46 % betrug. Dieser Erfolg ist vor allem auf die enge Zusammenarbeit zwischen Pflegepersonal, Therapeutinnen/Therapeuten (Physio- und Ergotherapie) und Ärzteschaft zurückzuführen. Sie ist aber auch auf die starke Bereitschaft der Leistungsempfangenden und der Angehörigen zurückzuführen, sich an der Vorbereitung der Rückkehr nach Hause zu beteiligen.
Da das Pilotprojekt abgeschlossen ist, werden die von der AVAO angebotenen Leistungen in Form eines kantonalen Auftrags weitergeführt. Anders als im Pilotprojekt werden diese Abteilungen künftig keine Personen mehr aufnehmen, die auf eine Pflegeheimunterbringung warten, sondern nur noch solche, für die eine Rückkehr nach Hause geplant ist oder deren Situation noch beurteilt werden muss. Diese Änderung der Zielgruppe und des Auftrags wird mit einer Änderung des Namens der Abteilung einhergehen.
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Mit dem Ziel, diese Angebotsart zu fördern, erliess das SVA eine neue Richtlinie über Kurzzeitaufnahmen in Pflegeheimen, die per 1. Januar 2023 umgesetzt werden soll; darin werden die verschiedenen Leistungsangebote und deren Finanzierungsmodalitäten sowie der jeweilige Beitrag der beherbergten Person festgelegt.
Kurzzeitaufnahmen in Pflegeheimen sollen den definitiven Pflegeheimeintritt von unterstützungsbedürftigen betagten Menschen in ein Pflegeheim hinauszögern, die pflegenden Angehörigen entlasten oder ihre Abwesenheit überbrücken und unnötige Hospitalisierungen vermeiden.
Kennzahlen
Franken Subventionen der öffentlichen Hand für sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen sowie sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Suchtkranke (inkl. ausserkantonal).
Franken Subventionen der öffentlichen Hand für sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Minderjährige (inkl. ausserkantonal).
Franken Subventionen der öffentlichen Hand für Pflegeheime.