Das Gesetz vom 16. November 2009 über den interkommunalen Finanzausgleich (IFAG) (SGF 142.1) wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 angenommen. Es ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Gemäss Artikel 20 IFAG wird das System des Finanzausgleichs periodisch evaluiert; es wurde im Jahr 2019 geändert.
Gesetzliche Grundlage des interkommunalen Finanzausgleichs
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Umsetzungsverfahren des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich (IFAG)
Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 14.03.2024