In der Schweiz hielt die Praxis der Zwangsmassnahmen bis in die 1980er Jahre an: Verwaltungsbehörden konnten einschneidende Massnahmen wie die folgenden anordnen: administrative Verwahrung (Verwahrung in einer geschlossenen Anstalt oder in einer Strafanstalt), Kastrierung, Sterilisierung, Zwangsabtreibung, Zwangsadoption oder Fremdplatzierung (Kinder wurden von Amtes wegen bei Privatpersonen oder in einem Heim untergebracht). Diese Verwaltungsmassnahmen betrafen Personen, die den sozialen oder moralischen Standards der damaligen Zeit nicht entsprachen und als „Müssiggänger", „Verwahrloste" oder Leute mit „lasterhaftem Lebenswandel" bezeichnet wurden.
Am 30. September 2016 haben die eidgenössischen Räte das Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) verabschiedet. Dieses tritt am 1. April 2017 in Kraft. Das Gesetz bezweckt die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zugefügt wurde.
Alle Opfer im Sinne des Gesetzes haben Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag. Opfer sind Personen, die von einer Zwangsmassnahme betroffen sind und deren körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit oder deren geistige Entwicklung dadurch unmittelbar und schwer beeinträchtigt wurden. Ein Gesamtbetrag von 300 Millionen Franken wird zu gleichen Teilen auf alle Opfer aufgeteilt. Der an die Opfer ausgerichtete Betrag wird deshalb von der Anzahl der gutgeheissenen Gesuche abhängen. Der Bundesrat rechnet mit einer Zahl von 12 000 bis 15 000 Personen, was ein Beitrag von 20 000 bis 25 000 Franken pro Opfer bedeuten würde. Die Opfer können ihr Beitragsgesuch innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes einreichen. Das letztmögliche Datum ist der 31. März 2018. Die Beiträge können ausbezahlt werden, sobald die Einreichungsfrist der Gesuche abgelaufen ist.
Von den Gemeinden (und den übrigen Institutionen) kann keine Entschädigung gefordert werden. Die Entschädigung der Opfer erfolgt ausschliesslich durch die Eidgenossenschaft über den Solidaritätsbeitrag. Die Beteiligung, die von allen Behörden und Institutionen zu leisten ist, besteht darin, den betroffenen Personen zu ermöglichen, die Gründe für ihre Platzierung zu erfahren und gegenüber dem Bundesamt für Justiz den Nachweis zu liefern, dass über sie tatsächlich eine Massnahme verfügt wurde.
Dokumentation
info'GemA 15/2017 Aktensuche und Akteneinsicht betreffend fremdplatzierte Kinder und administrativ Verwahrte
Link zur Homepage Fürsorgerische Zwangsmassnahmen (Staatsarchiv Freiburg StAF)
Link zu allen info'GemA
Eine Information für die Gemeinden über das Thema der Dokumente betreffend Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen vor 1981
Um die Aufgaben der Gemeinden in diesem Bereich zu erleichtern, wurden Informationen und praktische Ratschläge in einer Broschüre zusammengetragen, die soeben in der Serie info'GemA herauskam. Ausserdem werden die Oberamtmänner mehrere Informationssitzungen für die Gemeinden zum Thema organisieren.
Veröffentlicht am 24. Februar 2017 - 16h30
Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 26.04.2023 - 13h48