Ressourcenausgleich
Der Gesamtbetrag für den Ressourcenausgleich, der von den beitragspflichtigen zugunsten der beitragsberechtigten Gemeinden finanziert wird, beläuft sich auf 2,5% des Gesamtvolumens der Steuererträge der acht repräsentativen Steuerarten des letzten Steuerjahres, für das statistische Daten zur Verfügung stehen (2015). Er beträgt somit 29 611 361 Franken (2,5% von 1,18 Milliarden Franken). Der Anstieg des Ressourcenausgleichs im Vergleich zu 2017 beträgt 979 504 Franken oder +3,42%.
27 Gemeinden mit insgesamt 128 893 Einwohnerinnen und Einwohnern tragen zum Ressourcenausgleich bei, 109 Gemeinden sind davon begünstigt (183 021 Einwohnerinnen und Einwohner).
Beim Ressourcenausgleich wird festgestellt, dass die Gemeinde Ried bei Kerzers, die 2017 begünstigt war, im Ausgleich 2018 beitragspflichtig wird. Andersherum werden die Gemeinden Châtel-sur-Montsalvens, Cheyres-Châbles, Fräschels und Tafers, die zuvor noch beitragspflichtig waren, für 2018 begünstigt.
Bedarfsausgleich
Das Gesamtvolumen des Bedarfsausgleichs zu Lasten des Staates beträgt 50% des Ressourcenausgleichs, d.h. 14 805 681 Franken. Der Bedarfsausgleich ist somit im Vergleich zum Jahr 2017 um 489 753 Franken gestiegen, der relative Anstieg entspricht jenem des Ressourcenausgleichs (+3,42%). Hier sind alle Gemeinden anspruchsberechtigt.
Verordnung vom 9. Oktober 2017 über den interkommunalen Finanzausgleich im Jahr 2018 (IFAV 2018)
info'GemA 16 /2017: Der interkommunale Finanzausgleich im Jahr 2018
Ergebnisse pro Gemeinde
Interkommunaler Finanzausgleich im Jahr 2018
09 Oktober 2017 - 11H30
Der Staatsrat gibt in seiner Sitzung am 9. Oktober 2017 erlassenen Ausführungsverordnung die Ergebnisse des interkommunalen Finanzausgleichs 2018 bekannt. Die Analyse der Ergebnisse des Finanzausgleichs 2018 erlaubt es, die folgenden Unterschiede zum Vorjahr hervorzuheben.
Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 09.10.2017 - 11h30