Die Analyse der Ergebnisse des Finanzausgleichs 2022 erlaubt es, die folgenden Unterschiede zum Vorjahr hervorzuheben.
Ressourcenausgleich
Der Gesamtbetrag für den Ressourcenausgleich, der von den beitragspflichtigen zugunsten der beitragsberechtigten Gemeinden finanziert wird, beläuft sich auf 2,5% des Gesamtvolumens der Steuererträge der acht repräsentativen Steuerarten des letzten Steuerjahres, für das statistische Daten zur Verfügung stehen (2019). Er beträgt somit 33'081'965 Franken (2,5% von 1,32 Milliarden Franken). Der Anstieg des Ressourcenausgleichs im Vergleich zu 2021 beträgt 1'463'590 Franken oder +4,63%.
28 Gemeinden mit insgesamt 133'088 Einwohnerinnen und Einwohnern tragen zum Ressourcenausgleich bei, 98 Gemeinden sind davon begünstigt (192'281 Einwohnerinnen und Einwohner).
Beim Ressourcenausgleich wird festgestellt, dass die Gemeinde Pont-la-Ville, die 2021 begünstigt war, im Ausgleich 2022 beitragspflichtig wird. Es gibt keine Änderungen in entgegengesetzter Richtung.
Bedarfsausgleich
Das Gesamtvolumen des Bedarfsausgleichs zu Lasten des Staates beträgt 50% des Ressourcenausgleichs, d.h. 16'540'983 Franken. Der Bedarfsausgleich ist somit im Vergleich zum Jahr 2021 um 731'795 Franken gestiegen, der relative Anstieg entspricht jenem des Ressourcenausgleichs (+4,63%). Hier sind alle Gemeinden anspruchsberechtigt.