Die Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (GFHV) führt bestimmte Punkte des gleichnamigen Gesetzes (GFHG, ASF 2018_021) im Detail aus, namentlich die Finanzkennzahlen, die Abschreibungssätze und die Regeln für die Neubewertung des Vermögens. Um zum definitiven Text der GFHV zu gelangen, wurde ein besonderer Vernehmlassungsaufwand betrieben. Nach einer Vorvernehmlassung und nachdem die Ergebnisse der öffentlichen Vernehmlassung in den Text eingeflossen sind, wurden die überarbeiteten Texte einem abschliessenden Austausch zwischen dem Amt für Gemeinden (GemA) und dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) unterzogen. Die GFHV tritt, wie das GFHG, am 1. Januar 2021 in Kraft.
In technischer Hinsicht werden die lokalen öffentlichen Verwaltungen regelmässig anhand von spezifischen Dokumenten informiert, die vor Ende 2019 unter der Bezeichnung «Weisungen» zusammengestellt werden. Der harmonisierte Kontenrahmen HRM2, die erste Ausgabe dieser Weisungen, wurde den Gemeinden und übrigen Körperschaften Mitte Juli 2019 zugestellt.
Diese zusammengestellten Weisungen dienen zudem als Kursmaterial für die Schulung der lokalen öffentlichen Verwaltungen. Als wichtige Stütze dieser Reform legt diese Schulung die Grundlagen der guten Praktiken im Bereich öffentliches Rechnungswesen und Finanzhaushalt. Die Schulungseinheiten sind für Januar 2020 vorgesehen. In Ergänzung dazu wird im Frühling 2020 von den Freiburgischen Treuhand-Kammern in Zusammenarbeit mit dem GemA eine ähnliche Schulung für die Revisionsstellen der öffentlichen Rechnungslegung 2020 organisiert
Auch der politische Aspekt dieser Reform wird berücksichtigt. Konkret wird zu den gleichen Themen im Frühling 2020 eine Schulung auch für die Mitglieder der für die Finanzen zuständigen Exekutiven und der Finanzkommissionen angeboten.