Die Änderung vom 20. November 2014 des Gesetzes über die Gemeinden (GG, SGF 140.1) geht auf eine Motion (2014-GC-121) der Grossräte Yves Menoud, Ammann von Bulle und Vorstandsmitglied des Freiburger Gemeindeverbands, und Nadia Savary, Gemeindepräsidentin von Cugy und Präsidentin des Freiburger Gemeindeverbands zurück. Diese Motion trug die Überschrift „Verlängerte Gültigerklärung des Mandats der Gemeinderäte von Gemeinden, die sich auf den 1. Januar 2017 zusammenschliessen".
Mit Brief an die freiburgischen Gemeinden machte die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft dieselben darauf aufmerksam, dass der späteste Abstimmungstermin für eine Gemeindefusion per 1. Januar 2017 der Sonntag, 27. September 2015 ist, wenn die Gemeindebehörden bis zum Inkrafttreten der Fusion im Amt bleiben wollen (Art. 2 des Gesetzes vom 20. November 2014, der sich auf Art. 136c GG bezieht, siehe Link unten).
Der Termin von Ende September 2015 betrifft formell nur den Aufschub der Erneuerungswahlen für diejenigen Fusionen, die auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die anderen Fristen und Termine der Gemeindefusionen sind davon nicht tangiert und bleiben insoweit unverändert. Es wird daran erinnert, dass die Musterdokumente zu Zeitplan und Verfahren bei Fusionen den Gemeinden zur Verfügung stehen und von der Website des Amts für Gemeinden heruntergeladen werden können.
Zeitplan
Gesamterneuerungswahlen bei einer Fusion auf den 1. Januar 2017
An seiner Sitzung vom 13. Januar 2015 hat der Staatsrat eine Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt, die es erlaubt, die Erneuerungswahlen aufzuschieben in Gemeinden, die auf den 1. Januar 2017 fusionieren, sofern die Fusion in der Volksabstimmung vor Ende September 2015 angenommen wird.
Veröffentlicht am 19. Januar 2015 - 11h30
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Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 19.01.2015 - 11h30