Die Arbeiten zur Evaluation des Systems der finanziellen Solidarität unter den Gemeinden wurden von Bernard Dafflon, emeritierter Professor und beauftragter Experte, in Zusammenarbeit mit der dazu eingesetzten Arbeitsgruppe durchgeführt. Die Ergebnisse der Evaluation und die Analyse der neuen Kriterien waren Gegenstand des Berichts "Evaluation der Wirksamkeit des interkommunalen Finanzausgleichs im Kanton Freiburg". Aufgrund des Umfangs dieses Dokuments war eine vollständige Übersetzung nicht möglich. Deshalb wurde eine Zusammenfassung ausgearbeitet (Résumé exécutif), die ihrerseits auf Deutsch übersetzt wurde (Kurzfassung).
Der Bericht ist in vier Teile gegliedert, deren Feststellungen und Ergebnisse im Folgenden zusammengefasst sind.
Ressourcenausgleich
Die Analyse der Variablen des Ressourceninstruments, d. h. die berücksichtigten Steuerquellen, ihre Gewichtung für die Berechnung des Steuerpotenzialindex StPI, der zur Verfügung gestellte Betrag, seine Finanzierung und die proportionale Verteilungsformel lässt den Schluss zu, dass das System Ergebnisse ergibt, die die Erwartungen und die im IFAG festgelegten Ziele erfüllen. Es gibt keinen objektiven neuen Grund, der eine Änderung rechtfertigen würde.
Bedarfsausgleich
Das Bedarfsinstrument wurde ebenfalls unter verschiedenen Aspekten analysiert. Daraus geht hervor, dass die zehn berücksichtigten Aufgaben, welche die fünf Kausalitätskriterien für die Berechnung des Bedarfsindex SBI bestimmen, insgesamt den Erwartungen der Gesetzgebung entsprechen. Sowohl aus Sicht des zur Verfügung stehenden Betrags, seiner Finanzierung und der Verteilungsformel wird die Wirksamkeit des Systems nicht in Frage gestellt. Aus wirtschaftlicher Sicht muss jedoch die strikte Methode der Gewichtung der Teilindizes wieder eingeführt werden, wie sie 2007 vom Steuerungsausschuss angenommen und bei den Arbeiten zur Umsetzung des Finanzausgleichs im Gesetzesvorentwurf vorgesehen wurde. Es sei auch erwähnt, dass die sich verändernden und technischen Situationen berücksichtigt werden müssen (z. B. Ersatz der Statistik der "Vollzeitstellen" durch jene der "Vollzeitäquivalente" beim Kriterium des Beschäftigungsgrads).
Neue Indikatoren
Es wurden drei neue Indikatoren analysiert, die allenfalls in das Bedarfsinstrument integriert werden könnten.
Die Übernahme der Schülertransporte durch die Gemeinden stellt für diese eine zusätzliche Belastung dar. Diese Aufgabe, die nicht in einem spezifischen Kriterium behandelt wird, ist bereits im Bedarfsausgleich enthalten und beträgt weniger als 3 % der Schulausgaben, die im System berücksichtigt werden. Zudem kann dieser Bedarf derzeit nicht durch eine nachprüfbare Statistik bestimmt werden, wie es für die Stabilität des Ausgleichssystems erforderlich ist (verfügbare, veröffentlichte und nicht manipulierbare Statistik). Dieses Kriterium könnte gegebenenfalls Gegenstand einer vertieften Analyse bei der nächsten Evaluation des Finanzausgleichs sein.
Bei den Sozialausgaben muss aufgrund der Entwicklung der Gesetzgebung und der Gemeindeaufgaben der neue Bedarf an Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter, mit dem Kausalitätskriterium "Anzahl Kinder zwischen 0 und 4 Jahren" integriert werden. Hingegen obliegen die Entscheidkompetenzen in Bezug auf die Hilfe an Sonderheime für Behinderte oder Schwererziehbare nicht den Gemeinden, obwohl diese 55% der Betriebskosten tragen. Da diese Aufgabe ausgelagert wird und die Kosten im Verhältnis zur Bevölkerung (ohne Kausalzusammenhang) unter den Gemeinden aufgeteilt werden, rechtfertigt sich die Integration dieses Bedarfs in den Finanzausgleich nicht.
Der Bedarf in Zusammenhang mit den Kosten für den Unterhalt der Gemeindestrassen wird derzeit in den Kriterien "Bevölkerungsdichte", "Beschäftigungsgrad" und "Bevölkerungswachstum" behandelt. Analog zu den Schülertransporten kann auch dieser Bedarf, weil es keine zuverlässigen Statistiken zum Strassennetz der Gemeinden gibt, derzeit nicht als neues, spezifisches Kriterium behandelt werden.
Schlussfolgerung und Weiterführung der Arbeiten
Der Staatsrat hat Kenntnis des Berichts der Arbeitsgruppe genommen und die Vorschläge übernommen. Als Reaktion auf den Bericht hat er die Direktorin der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft damit beauftragt, den Gesetzgebungsprozess einzuleiten, um einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich im Hinblick auf ein Vernehmlassungsverfahren auszuarbeiten.
Der Bericht und seine Anhänge sind auf der Website des Amts für Gemeinden veröffentlicht:
www.fr.ch/gema, Rubrik Finanzausgleich - Berichte des Experten - 2015
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Evaluation des Finanzausgleichssystems - Bericht der Arbeitsgruppe
Der Staatsrat hat vom ersten Bericht zur Evaluation des Systems des interkommunalen Finanzausgleichs Kenntnis genommen. Die vom Gesetz über den interkommunalen Finanzausgleich vorgesehene periodische Evaluation kommt zum Schluss, dass sich das 2011 in Kraft getretene System grundsätzlich bewährt hat. Es werden geringe Änderungen vorgeschlagen. Der Bericht, der vom damit beauftragten Experten und der eingesetzte Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurde, wird nun veröffentlicht.
Veröffentlicht am 11. Mai 2016 - 09h30
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Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 11.05.2016 - 09h30