Am 11. Februar 2021 hatte der Grosse Rat einer Motion Folge gegeben, in der eine Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden von 1982 verlangt wurde. Auch der Staatsrat unterstützte diese Motion. Er kündigte an, dass das revidierte Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode an das Parlament überwiesen würde, und machte die Revision zu einer der wichtigen Baustellen in seinem Regierungsprogramm 2022-2026. Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten, insbesondere, um die Organisation dieses Grossprojekts festzulegen, trat der Lenkungsausschuss am 28. November 2022 erstmals zu einer Sitzung zusammen.
Dem Lenkungsausschuss gehören drei Staatsräte an (die Direktoren der ILFD, der RIMU und der FIND), sowie drei Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands (FGV) und zwei Oberamtmänner. Er wird von einem Projektausschuss (CoPro) unterstützt, bestehend aus der stellvertretenden Amtsvorsteherin des Amts für Gemeinden (GemA), die die Projektleitung innehat, der Direktorin des FGV, dem Generalsekretär der ILFD, einer wissenschaftlichen Beraterin der ILFD, Vertreterinnen und Vertretern des GemA, drei Vertreterinnen und Vertretern des FGV sowie einem Oberamtmann und einer Oberamtfrau. In den kommenden Wochen werden Arbeitsgruppen gebildet, die sich jeweils mit einem Aspekt des Gesetzes über die Gemeinden befassen. Sie werden alle betroffenen Einheiten zusammenbringen und von Fachpersonen in den jeweiligen Bereichen unterstützt.
An seiner ersten Sitzung verabschiedete der Lenkungsausschuss die wichtigsten Grundsätze, an denen sich die Arbeiten während der nächsten Jahre orientieren werden:
- Die Zuständigkeit für jede organisatorische Aufgabe wird derjenigen Stufe (Staat oder Gemeinde) übertragen, die sie am besten erfüllen kann;
- Den Gemeinden wird für organisatorische Aufgaben und Entscheide mit örtlicher Tragweite der grösstmögliche Spielraum eingeräumt (innerhalb der Grenzen der kommunalen Finanzautonomie);
- Es wird eine Verteilung der organisatorischen Aufgaben angestrebt, die eine optimale Ausübung der lokalen Demokratie ermöglicht und die besten Rahmenbedingungen für die Erbringung öffentlicher Leistungen bietet.
Der CoPil hat zudem einen detaillierten Zeitplan für das Projekt verabschiedet. Dem Staatsrat soll bis im Sommer 2024 ein Gesetzesvorentwurf unterbreitet werden. Der endgültige Entwurf sollte dem Parlament nach einer breiten Vernehmlassung Ende 2025 vorgelegt werden.
Mitte Dezember fand die erste Sitzung des Projektausschusses statt. Anlässlich dieser Sitzung wurden unter anderem die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen und ihre Aufträge abschliessend festgelegt und ihre Arbeiten lanciert. Eine dieser Gruppen wird insbesondere für die interkommunale Zusammenarbeit zuständig sein. Sie wird über die laufenden Überlegungen zur Governance der Regionen informiert werden, damit sie diese im Rahmen der Revision des GG umsetzen kann.
Um die Information über dieses Projekt, das zahlreiche institutionelle Akteure betrifft, sicherzustellen, erhält es eine eigene Webseite. Darauf kann der aktuelle Stand der wichtigsten Etappen des Projekts verfolgt werden.