Stand der Arbeiten
Juni 2024: Der Gesetzesentwurf wurde vollständig ausgearbeitet und der erläuternde Bericht finalisiert, um für die interne Vernehmlassung, die im Sommer stattfinden wird, vorbereitet zu sein. Sowohl der Lenkungsausschuss im April als auch das Projektausschuss im Juni haben die Formulierung der getroffenen Entscheidungen und die in dieser Projektphase letztendlich gewählten Optionen genehmigt. Im Interesse der Transparenz enthält der Bericht ein Kapitel, das den wichtigsten im Rahmen des Projekts untersuchten Vorschlägen gewidmet ist, unabhängig davon, ob sie von Mitgliedern der Projektorganisation, früheren parlamentarischen Instrumenten oder durch spontane Stellungnahmen eingebracht wurden. Die Gründe, warum sie ausgewählt wurden und der Zeitpunkt, zu dem sie schließlich aufgegeben wurden, sind ebenfalls im Bericht enthalten, insbesondere im Hinblick auf die Konsultationen.
Januar 2024: Die Arbeitsgruppen haben ihre Arbeiten auf der Grundlage des im Sommer 2023 ausgearbeiteten Gesetzesvorentwurfs und der vom Lenkungsausschuss gewählten Optionen abgeschlossen. Nebst den von den Mitgliedern der Projektorganisation formulierten Vorschlägen wurden mehrere Themen spontan vorgeschlagen, insbesondere im Rahmen eines Workshops und einer anschliessenden breiten Umfrage, die vom Freiburger Gemeindeverband organisiert wurden, sowie in einer Stellungnahme des Büros des Generalrats der Stadt Freiburg. Bei gewissen Themen, unter anderem der interkommunalen Zusammenarbeit, existieren nach wie vor mehrere Varianten. Der Projektausschuss wird im April und der Lenkungsausschuss im Juni über ihre allfällige Beibehaltung im Vorentwurf entscheiden, der im Herbst in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben wird. Zuvor wird es jedoch noch eine interne Vernehmlassung geben, um den Entwurf zu konsolidieren.
Juni 2023: Die Arbeitsgruppen prüften rund hundert Vorschläge, von einfachen terminologischen Bereinigungen (Anpassung des GG an die geschlechtergerechte Sprache, Anpassung bestimmter Funktionsbezeichnungen usw.) über formale Änderungen (Festlegung des Datums für den Amtsantritt der Gemeindebehörden usw.) bis hin zu grundlegenden Reformen (Einführung einer Geschäftsprüfungskommission, Einführung einer regionalen Einheit für die Koordination, Art der Wahl der Ammänner und der Gemeindepräsidentinnen usw.). Die vorläufigen Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppen wurden an den Projektausschuss (CoPro) weitergeleitet, der sie seinerseits prüfte. Am 19. Juni wurden sie dem Lenkungsausschuss (CoPil) unterbreitet. Basierend auf den Schlussfolgerungen des CoPil wird im Sommer eine erste Fassung des Gesetzesvorentwurfs ausgearbeitet. Diese Rohfassung wird die Arbeitsgrundlage für die Arbeitsgruppen bilden, wenn sie im Herbst ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Sie sollten ihre Prüfung bis im Januar 2024 abschliessen.
Das aktuelle Gesetz über die Gemeinden wurde am 25. September 1980 vom Grossen Rat verabschiedet. Es ersetzte damit das vorherige Gemeindegesetz aus dem Jahr 1894 (das wie seine Vorgänger aus den Jahren 1864 und 1879 auf noch älteren Gesetzen «über die Gemeinden und Pfarreien» beruhte). Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1982 hat das GG mehr als 40 kleinere oder wesentliche Änderungen erfahren. Dazu gehört die Ausarbeitung des Abschnitts über die Zusammenarbeit von Gemeinden (aktueller Abschnitt 6) und des Abschnitts über die Gemeindezusammenschlüsse (aktueller Abschnitt 7), oder auch die Streichung der Bestimmungen über die Gemeindefinanzen, die nunmehr im Gesetz vom 22. März 2018 über den Finanzhaushalt der Gemeinden (GFHG) enthalten sind.
Im Februar 2021 erklärte der Grosse Rat eine vom Staatsrat unterstützte Motion erheblich, die eine Totalrevision des GG verlangte. Die Motion wies insbesondere auf die Verbindungen zwischen dem GG und anderen wichtigen institutionellen Baustellen hin, wie die Überlegungen zur Governance der Regionen, zu Gemeindefusionen oder zu den Agglomerationen. Die Regierung hat sich verpflichtet, im Laufe der Legislaturperiode 2022-2026 einen Gesetzentwurf zu unterbreiten.
Projektorganisation
Der Staatsrat ist sich der Bedeutung dieser ehrgeizigen Revision und ihrer Auswirkungen auf sehr viele Partner auf lokaler, regionaler und kantonaler Ebene bewusst und hat daher eine umfassende Projektorganisation ins Leben gerufen. Ihre Struktur soll es den politischen Behörden ermöglichen, die strategische Ausrichtung des Projekts vorzugeben und einen Konsens anzustreben, der für seine Annahme und anschliessende Umsetzung notwendig ist. Konkret besteht diese Projektorganisation aus einem Lenkungsausschuss (CoPil), dem drei Mitglieder des Staatsrats, drei Vertreterinnen und Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands (FGV) und zwei Oberamtspersonen angehören. Der Staatsrat, Direktor der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), hat das Präsidium inne, und auch die Projektleiterin, die Direktorin des FGV und der Generalsekretär der ILFD gehören dem CoPil an. Diese drei Personen haben eine beratende Stimme im CoPil und sind für die Koordination mit dem Projektausschuss (CoPro) zuständig.
Dem CoPro, der von der Projektleiterin präsidiert wird, gehören zwei Vertreterinnen und Vertreter des Generalsekretariats der ILFD (ihr Generalsekretär und eine wissenschaftliche Beraterin), der Vorsteher des Amts für Gemeinden, die Direktorin des FGV, drei vom FGV ernannte Personen, ein Oberamtmann und eine Oberamtfrau an.
Schliesslich werden vier Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit jedem Aspekt des Gemeindegesetzes befassen.
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Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
An seiner ersten Sitzung verabschiedete der Lenkungsausschuss die wichtigsten Grundsätze, an denen sich die Arbeiten während der nächsten Jahre orientieren werden:
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Die Zuständigkeit für jede organisatorische Aufgabe wird derjenigen Stufe (Staat oder Gemeinde) übertragen, die sie am besten erfüllen kann;
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Den Gemeinden wird für organisatorische Aufgaben und Entscheide mit örtlicher Tragweite der grösstmögliche Spielraum eingeräumt (innerhalb der Grenzen der kommunalen Finanzautonomie);
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Es wird eine Verteilung der organisatorischen Aufgaben angestrebt, die eine optimale Ausübung der lokalen Demokratie ermöglicht und die besten Rahmenbedingungen für die Erbringung öffentlicher Leistungen bietet.
Die ILFD möchte zudem die Bevölkerung, insbesondere die Mitglieder der Generalräte und Gemeindeversammlungen, in diese Überlegungen einbeziehen. Um ihre Erwartungen und Bedürfnisse in Erfahrung zu bringen, sollte ein partizipativer Workshop zu den Arbeiten zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfs durchgeführt werden.
Zeitplan
Der Entwurf für eine Totalrevision des GG muss dem Grossen Rat spätestens 2026 vorgelegt werden. Das erklärte Ziel des Staatsrats ist es, dem Parlament Ende 2025, also vor den Gesamterneuerungswahlen im Frühling 2026, einen Entwurf zu unterbreiten, damit die Gemeindebehörden, die die Ausarbeitung des Entwurfs begleitet haben, noch im Amt sind. Eine öffentliche Vernehmlassung sollte Ende 2024 stattfinden.
Reform der Regionen
Abschnitt 7 des Gesetzes über die Gemeinden, der sich mit der interkommunalen Zusammenarbeit befasst, ist einer der Abschnitte, die seit 1980 die grössten Änderungen erfahren haben. So ist die Zahl der Gemeindeverbände in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen, von rund 50 im Jahr 1995 auf heute über 90. Diese Entwicklung hat eine regionale Ebene entstehen lassen und gestärkt, die für viele Politikbereiche unumgänglich geworden ist. Die aktuelle Situation weist heute jedoch mehrere Schwächen auf, die den Staatsrat dazu veranlasst haben, eine wichtige Reform der Governance der Regionen anzustossen. Dieses Projekt hat eine eigene Webseite. Die Schlussfolgerungen, die aus diesem Projekt gezogen werden, werden im Rahmen der Revision des GG genutzt, insbesondere bei der Überarbeitung des Abschnitts zur interkommunalen Zusammenarbeit.
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Governance der Regionen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg