Leistungen
Das Generalsekretariat der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (GS-ILFD) erbringt folgende Hauptleistungen:
- Es bietet der Staatsrätin als Regierungsmitglied und in der Ausübung ihrer Tätigkeit als Direktionsvorsteherin die notwendige Unterstützung;
- es führt die Arbeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb der Direktion aus;
- es übernimmt die Aufgaben, die ihm durch die Spezialgesetzgebung zugewiesen sind und/oder die ihm übertragen werden, wie die Arbeiten im Bereich Institutionen, die Definition und die Begleitung der Sprachenpolitik, die Verwaltung der Beziehung zwischen Kirchen und Staat, die juristische Begleitung der politischen Rechte, die Verwaltung und administrative Aufsicht der Oberämter sowie die Unterstützung des Jugendrats;
- es instruiert Beschwerden gegen Entscheide der Ämter und Haftpflichtverfahren, die im Zuständigkeitsbereich der Direktion liegen;
- es führt das administrative, wissenschaftliche und juristische Sekretariat der kantonalen Behörde für Grundstückverkehr (BGV), einem verwaltungsunabhängigen Entscheidungsorgan.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des GS-ILFD sind folgende:
- Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG)
- Verordnung über die Zuständigkeitsbereiche der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (ZDirV)
- Gesetz über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat
- Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (PRG)
- Gesetz über die Oberamtmänner
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (AGBGBB)
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (AGLPG)