Details zur praktischen Beurteilung der Führbarkeit
Damit die Integration des Hundes in die Gesellschaft bestmöglich abläuft, ist es wichtig, dass die Hundehalter-innen ihren Hund ausbilden und sich aneinander gewöhnen. Wenn das Binom Hund/ Hundehlater-in dazu bereit ist, kann die praktische Beurteilung der Führbarkeit bei einem vom LSVW zugelassenen Hundeausbildner-in absolviert werden. Der Zeitpunkt ist vom Hundehalter / der Hundehalterin frei wählbar. Die Beurteilung muss jedoch spätestens innerhalb der Frist von 18 Monaten nach dem Hundeerwerb stattfinden.
Für junge Hunde gilt: bei der praktischen Beurteilung der Führbarkeit sollten die Hunde mind. 12 Monate alt sein.
Vor dem 01.01.2024
Dieser Praxistest ist von den Hundehalter-innen, welche den Hund bereits vor dem 01.01.2024 hielten, nicht zu absolvieren.
Erster Hund
Sollte es sich um Ihren ersten Hund handeln, müssen Sie mit dem Theoriekurs beginnen, bevor Sie den Hund halten.