Sicherere Lebensmittel
Die Aufgabe des Amtes besteht darin, zu überwachen, dass die Produzenten, Verarbeiter, Importeure und Verkäufer von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen die Gesetzgebung einhalten welche bezweckt, die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen und gegen Täuschungen vorzugehen.
Vom Stall bis auf den Teller
Der Produktionsprozess von Lebensmitteln ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von Akteuren. Eine effiziente Lebensmittelsicherheitspolitik muss deshalb dieser Komplexität und den Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Gliedern dieser Kette Rechnung tragen.
Aus diesem Grund hat der Bund, dem Beispiel Europas folgend, eine ganzheitliche Vorgehensweise "vom Stall bis auf den Teller angenommen. Diese beinhaltet nicht nur die Produktion von Lebensmitteln sondern auch die Tiergesundheit und die Pflanzenschutzmittelsituation.
Die Konformität der Produkte garantieren
Die Konformität der Produkte garantieren beinhaltet sowohl Verfahren zur Überwachung der Unversehrtheit der Lebensmittel als auch Überwachungsmethoden um sicherzustellen, dass diese Verfahren auch angewandt werden. Die Lebensmittelsicherheit beruht daher hauptsächlich auf:
- der Selbstkontrolle: da die verschiedenen Akteure, jeder auf seiner Ebene, die Konformität der von ihnen kommerzialisierten Produkte garantieren müssen. Die wesentlichen Werkzeuge sind hierbei die Gefahrenanalyse und die Rückverfolgbarkeit;
- die staatliche Überwachung über die ganze Länge der Produktionskette
Zugang zu den verschiedenen Leistungsarten
Die Umsetzung der Bundesgesetzgebung im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenständen umfasst ein breites Aufgabenspektrum:
- die Kontrolle der Konformität der Zusammensetzung der Lebensmittel, der Etikettierung, der verwendeten Zustzstoffe und der Gebrauchsgegenstände;
- die Überwachung des Trinkwassers;
- die Kontrolle der Einhaltung der Gesetzgebung im Bereich der Primärproduktion und die sanitärische Untersuchung des Wildes;
- die Überwachung der Anwendung der Gesetzesgrundlagen für Lebensmittel tierischen Ursprungs und der Schlachtungen.