Jeder im Kanton Freiburg wohnhafte Hundehalter hat eine kantonale Steuer von CHF 100.- pro Hund zu entrichten, zuzüglich CHF 5 für Verwaltungskosten und den Beitrag an die Kollektivhaftpflichtversicherung. Die Kollektivhaftpflichtversicherung deckt ergänzend Personen- und Sachschäden, die durch streunende oder nicht versicherte Hunde verursacht werden.
Die Steuer wird von den Oberämtern erhoben. Für die Steuerbefreiung von Assistenzhunden ist jedoch das LSVW zuständig.
Die Fälle der Steuerbefreiung sind in den Artikeln 47 HHG LDCh und 33 HHR festgelegt.