Änderung des freiburgischen Gesetzes über die Hundehaltung und seines Reglements
Der Grosse Rat hatte die 2014 eingereichte Volksmotion (2014-GC-95) , die beabsichtigte, die gesetzlichen Vorschriften für die freiwilligen Mitarbeiter der Hundeklubs zu lockern und sie nicht mehr zu kostspieligen Ausbildungen zu verpflichten, für erheblich erklärt. Der Staatsrat hat die notwendigen Änderungen des Gesetzes über die Hundehaltung und seines Reglements in Angriff genommen und im untenstehenden Dokument werden Ihnen die wichtigsten Änderungen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten, erläutert.
Veröffentlicht am 04. November 2016 - 08h15
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 04.11.2016 - 08h15