Artenschutz: Änderungen im CITES-Übereinkommen haben Auswirkungen auf die Schweiz
Am 1. Mai 2017 treten Anpassungen der schweizerischen Gesetzgebung zur besseren Kontrolle des Handels mit geschützten Tieren und Pflanzen in Kraft. Sie entsprechen den Änderungen, die an der 17. Vertragsstaatenkonferenz vom 24. September bis 4. Oktober 2016 in Johannesburg beschlossen wurden. Es gelten neue Anforderungen für die Ein- und Ausfuhr von Möbeln und Instrumenten aus speziellem Holz sowie von diversen Tier- und Pflanzenarten.
Weitere Informationen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Veröffentlicht am 08. Mai 2017 - 09h00
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 08.05.2017 - 09h00