Augen auf beim Hundekauf !
Keine anonymen Inserate mehr beim Hundehandel!
Mit der Revision der Tierschutzverordnung tritt am 1. März 2018 eine neue Vorschrift in Kraft. Wer Hunde öffentlich anbietet, muss demnach folgende Angaben machen:
- Vorname und Name
- Adresse
- Herkunftsland und Zuchtland des Hundes
Weitere Informationen : Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Veröffentlicht am 07. März 2018 - 08h15
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 07.03.2018 - 08h15