Augen auf beim Hundekauf !
07. März 2018 - 08H15
Keine anonymen Inserate mehr beim Hundehandel!
Mit der Revision der Tierschutzverordnung tritt am 1. März 2018 eine neue Vorschrift in Kraft. Wer Hunde öffentlich anbietet, muss demnach folgende Angaben machen:
- Vorname und Name
- Adresse
- Herkunftsland und Zuchtland des Hundes
Weitere Informationen : Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 07.03.2018 - 08h15