Eine GUB soll künftig die Cuchaule schützen
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht heute das Gesuch um Eintragung der Cuchaule als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB). Die Cuchaule ist ein leicht gesüsstes Safranbrot aus Hefeteig, das nicht nur aufgrund seiner Herkunft und Geschichte, sondern auch mit seiner Zusammensetzung, Form, Krumenbeschaffenheit und seinem Geschmack typisch und einzigartig ist. Mit der Eintragung als GUB können der Ruf und die ausgezeichnete Qualität der Cuchaule geschützt werden.
Weitere Informationen: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Veröffentlicht am 16. Februar 2017 - 10h45
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 16.02.2017 - 10h45