Erzeugnisse aus illegaler Fischerei sind ab 1. März 2017 verboten
Künftig dürfen nur noch Meeresfischereierzeugnisse in die Schweiz eingeführt werden, deren rechtmässige Herkunft gewährleistet ist. Der Bundesrat setzt das Inkrafttreten einer neuen Verordnung, die zu einer nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischbestände beitragen soll, am 1. März 2017 in Kraft. Für weiterführende Informationen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinäwesen (BLV).
Veröffentlicht am 22. April 2016 - 13h00
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 22.04.2016 - 13h00