Wer nach dem 21. April 2021 ein oder mehrere Nutztiere in einen Mitgliedstaat der EU exportieren will, muss sich gut informieren, denn je nach Tierart müssen die erforderlichen Massnahmen spätestens ein Jahr vor dem Exportdatum umgesetzt werden.
Folgen für Schweizer Nutztierhalter
Namentlich Ziegen, Kameliden und Hirsche müssen aus Betrieben stammen, die während mindestens 12 Monaten vor dem Export Gesundheitsüberwachungsprogramme im Hinblick auf die Tuberkulose durchgeführt haben, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 10. Juni 2020 mitgeteilt. Das Gleiche gilt auch für alle Betriebe, welche Tiere an exportierende Betriebe liefern. Ähnliche Programme müssen (12 Monate) vor dem Export im Hinblick auf die Brucellose in Schweinehaltungen durchgeführt werden, in welchen die Biosicherheitsmassnahmen eine Infektion durch Wildtiere nicht mit Sicherheit ausschliessen können. Wichtige Änderungen betreffen auch den Export von Equiden und von gehaltenen Vögeln, die nicht zum Geflügel gehören, wie die Brieftauben.
Keine unmittelbaren Änderungen für Heimtiere
Für Grenzübertritte mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten bis 2026 weiterhin die aktuellen Regeln. Da die Bedingungen für das Verbringen aller anderen Heimtierarten in der EU nicht harmonisiert sind, gelten wie bisher die jeweiligen nationalen Regelungen.
Anpassungen des Schweizer Rechts
Das Schweizer Tierseuchengesetz ist auch mit den geänderten EU-Regelungen «äquivalent», es muss deshalb nicht angepasst werden. Revidiert werden müssen hingegen mehrere Kapitel der Tierseuchenverordnung. Momentan wird abgeklärt, welche Bestimmungen betroffen sind. Für das Verbringen von lebenden Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz gelten gemäss Anhang 11 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen bereits heute die EU-Regelungen. Das Abkommen wird deshalb ebenfalls nachgeführt werden müssen.
Mehr infos auf der Internetseiter des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen