Die Verantwortung für die Einträge auf dem Begleitdokument liegt in erster Linie bei den Tierhaltenden. Sie müssen Angaben zu Seuchenfreiheit, Medikamenteneinsatz und Tiergesundheit machen. Bei Unsicherheiten ist die Bestandestierärztin oder der Bestandestierarzt beizuziehen, denn: Zum Viehmarkt dürfen nur gesunde Tiere transportiert werden!
Jede Person, die Klauentiere transportiert, muss die Transportzeiten auf dem Begleitdokument eintragen. Dies gilt auch für Tierhaltende, die ihre Rinder und Schafe zum Viehmarkt bringen. Die vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten Begleitdokumente schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Marktverantwortlichen und die Vollzugsbehörden. Besonders wichtig ist, dass der Transport inklusive Zwischenstationen und zeitlichem Verlauf für jedes Tier nachvollziehbar ist.
Wie das Begleitdokument für Klauentiere korrekt ausgefüllt wird, ist auf dem neu erschienenen Flyer erläutert. Er kann auf der BLV-Website abgerufen oder kostenlos im Webshop des Bundes bestellt werden.
Der Flyer wurde gemeinsam mit der Vereinigung Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte VSKT und in Absprache mit der Proviande, der Interessengemeinschaft öffentliche Märkte, dem Schweizerischen Viehhändlerverband, dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband und dem Schweizer Tierschutz erarbeitet und ist auch über diese Organisationen an die Tierhaltenden weitergegeben.