Umfassendere Tierschutzkontrollen bei der Schweinehaltung
Ab dem 1. Januar 2017 richtet sich das Augenmerk bei den Tierschutzkontrollen auf Betriebe mit Schweinehaltung. Dieses neue Schwerpunktprogramm dauert drei Jahre. Es soll sicherstellen, dass die Schweinehaltung den Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung entspricht.
Veröffentlicht am 15. Dezember 2016 - 13h15
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 15.12.2016 - 13h15